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Änderung bei Netzgebühren und EEG-Förderung

Netzagentur ändert Strommarktregeln

Die Netzagentur wird zwei für die Industrie wichtige Änderungen einführen, um die Stromabnahme flexibler zu machen. Das betrifft zum einen Großverbraucher, zum anderen Betreiber von Stromspeichern.

Die Bundesnetzagentur (BnetzA) ändert die Strommarktregeln – der Stromverbrauch soll flexibler werden. Damit soll die Abschaltung von erneuerbare Energie-Anlagen und die Netzkosten verringert werden. Auch der Netzausbau soll geringer und damit billiger werden.

Zum einen betrifft das 560 Großverbraucher aus den energieintensiven Industrien Chemie, Metall, Papier, Glas, Nahrungsmittel und auch Rechenzentren. Jedes der Unternehmen verbraucht mehr als 10 GWh Strom im Jahr. Der Stromverbrauch ist über mehr als 7.000 Stunden im Jahr konstant. Bisher erhielten diese Unternehmen für den konstanten Verbrauch eine Minderung der Netzentgelte, insgesamt 1,42 Mrd. Euro im Jahr.

Bezahlung für flexible statt für starre Stromabnahme

In Zukunft soll eine flexible Abnahme belohnt werden. Derzeit arbeitet die Agentur aus, wie die Netzkosten gestaltet werden sollen. Es gibt derzeit drei Varianten, wie die Regeln geändert werden könnten. In der ersten wird der Verbrauch an den Börsenstrompreis angepasst (mehr Verbrauch bei niedrigen, geringerer bei hohen Preisen), in der zweiten an vom Netzbetreiber gemeldete Auslastung der Netze und in der dritten auf Nachfrage der Netzbetreiber geändert. Die Abnahmeänderungen sollen etwa drei Tage im Voraus angekündigt werden und etwa drei bis fünf Prozent nach oben und unten betragen. Die betroffenen Unternehmen haben noch bis 21.10.25 Zeit, unter gbk@bentza Stellung zu beziehen. Das Gesetz über die Bandlasten soll Ende 2028 geändert werden.

Kleinere Unternehmen und Privathaushalte können von einer Änderung der EEG-Förderung profitieren. Bisher können Energiespeicher nur eine Einspeisevergütung erhalten, wenn sie ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien einspeisen. In Zukunft soll das auch für Speicher und E-Auto-Ladepunkte gelten, die auch Netzstrom aufnehmen. Gefördert wird auch dann nur der Anteil, der aus erneuerbaren Quellen stammt. Berechnet wird das entweder mit viertelstündlichen Messungen (Abgrenzungsoption) oder durch eine pauschale Zuweisung wahrscheinlicher erneuerbarer Energieanteile (Pauschaloption) für kleine Anlagen. Bis zum 24.10.25 können Betroffene unter mispel@bnetza Stellung zu den geplanten Änderungen nehmen. Große Änderungen wird es wohl nicht mehr geben, die Regeln sollen Anfang 2026 in Kraft treten.

Fazit: Die BNetzA verändert Netzentgelte und Förderungen, um die Schwankungen bei der Stromerzeugung abzufedern.

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