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Klimaschutzgesetz zwingt zu verschärften Maßnahmen

Neue Klimaschutz-Maßnahmen 2025

Die Bundesregierung muss 2025 weitere Klimaschutzmaßnahmen beschließen. Dazu ist sie durch das Klimaschutzgesetz verpflichtet. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus, um die von der Regierung beabsichtigten Emissionsminderungen zu erreichen.

Die Bundesregierung wird noch 2025 zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen beschließen müssen. Das Klimaschutzgesetz (KSG) wird sie dazu zwingen. Dem KSG zufolge müssen weitere Maßnahmen beschlossen werden, wenn der Expertenrat für Klimafragen (ERK) wiederholt feststellt, dass die von der Bundesregierung errechneten Minderungen der CO2-Emissionen nicht eingehalten werden können. Das war in diesem Jahr der Fall und wird auch 2025 so sein.

Am einfachsten könnte sich die Ampel-Koalition vermutlich auf zusätzliche Maßnahmen zum Ausbau der Windkraft einigen. Dazu würde etwa eine leichte Erhöhung der Vergütung bei Ausschreibungen und eine weitere Vereinfachung von Genehmigungsverfahren zählen. Am effizientesten wären dagegen höhere CO2-Preise für Gebäude und Verkehr. Das erklärt Sonja Peterson, Expertin für Klima- und Umweltökonomie am IfW. Weil dann aber die Kosten für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas stark steigen, wäre die Maßnahme sehr unpopulär - in einem Wahljahr sowieso. Die Regierung könnte aber eine gleichzeitige Rückerstattung des CO2-Preises an die Bevölkerung beschließen.

Fazit: 2025 wird sich die Regierung nochmals mit Klimaschutzmaßnahmen beschäftigen müssen. Angesichts des anstehenden Wahljahres birgt das politischen Zündstoff.
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