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Unternehmen | Versicherungen

Neue Risikomodelle

Big Data revolutioniert das Versicherungswesen - mit unübersehbaren Risiken.
Versicherungstarife, die auf Big Data basieren, stehen vor der Einführung. Sie werden die Policen-Landschaft stärker spreizen. Unternehmen und Verbraucher müssen sich auf ganz neue Risikomodelle einlassen. Besonders für die „schlechten Risiken“ wird es teurer. Die Axa Versicherung bietet in Frankreich zusammen mit Samsung bereits einen digitalen Krankentarif an. Er beruht auf der Auswertung von Fitness- und Gesundheitsdaten, die über eine Armbanduhr und eine App gewonnen werden. Wer bestimmte Gesundheitsziele erreicht, erhält einen Bonus. In Deutschland plant Generali zusammen mit dem Datenspezialisten Discovery ähnliche Tarife. Dort winken Rabatte, wenn die Kunden ihr Ernährungs- und Bewegungsverhalten dokumentieren. Die Branche ist im Umbruch, denn Big-Data-Tarife sind für alle Versicherungsarten angedacht. Bei den Telematiktarifen fürs Auto werden Fahrtroute und Fahrverhalten aufgezeichnet – und auch, ob der gemeldete Fahrer tatsächlich am Steuer sitzt. Zwar ist der Tarif noch nicht auf dem Markt, aber mit der Axa Drive App können Fahrer schon jetzt ihr Fahrverhalten analysieren. Das Geschäftsmodell der datenbasierten Tarife beruht darauf, die „guten“ Risiken von den „schlechten“ zu trennen. Für Versicherer sind sie lukrativ, weil sich die teuren schlechten Risiken damit identifizieren und ausschließen lassen. Wer seine Fitness oder das gewünschte Fahrverhalten dokumentiert, zahlt weniger. Zwangsläufig fallen die Prämien für die schlechteren Risiken dann höher aus, da diese in teurere Tarife abgeschoben werden. Diese radikale Selektion widerspricht im Grunde dem Versicherungsprinzip des Risikoausgleichs. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sieht zwar diese Gefahr, wie wir hören. Sie wird allerdings keine unüberwindbare Hürde für databasierte Versicherungsmodelle sein. Denn die Vorabtarifgenehmigungspflicht ist seit 1994 abgeschafft. Es gibt also nichts zu genehmigen. Die Aufsichtsbehörde wird allenfalls im Nachhinein Schadensbegrenzung üben. Auch für die wichtige Datenschutzfrage ist die BaFin nicht zuständig. So muss die jeweilige Landesdatenschutzbehörde prüfen, ob Versicherer mit den Verhaltensprofilen ihrer Kunden handeln dürfen – etwa um „schlechte Risiken“ besser zu identifizieren. Die Versicherer werden ihre Modelle bei der freundlichsten Landesbehörde anmelden. Es ist einfach, die deutschen Schutzvorschriften zu umgehen. Dazu muss ein Kunde lediglich aus eigener Initiative den Kontakt zu einem ausländischen Versicherer aufnehmen. Das databasierte Policengeschäft kann über das Internet also auch vom Ausland aus aufgezogen werden.

Fazit: Die neuen datenbasierten Modelle gefährden den Solidargedanken der Versicherung. Für die „guten Risiken“ sind sie attraktiv. Für „schlechte Risiken“ wird es teurer, zumal die BaFin als Kontrolle weitgehend ausfällt.

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