Neue Sonderregeln für Unternehmen geplant
Die Regierung bastelt gerade an neuen Sonderregeln für die Anmeldung von Unternehmensinsolvenzen. Das Justizministerium (FDP) hat vor wenigen Tagen einen Entwurf für eine zeitweise Erleichterung beim Insolvenzrecht an das Parlament weitergeleitet.
Überschuldung später anzeigen
Im Kern geht es darum, dass Unternehmen eine Überschuldung deutlich später anzeigen müssen als bisher. Für das Jahr 2023 soll der Prognosezeitraum für die insolvenzrechtliche Fortführungsprognose von zwölf auf vier Monate herabgesetzt werden. Aber: Ab 2024 soll der übliche 12-Monatszeitraum wieder gelten. Das würde bedeuten, dass Unternehmen ab dem 1. September 2023 die bisher gültige Grenze wieder beachten müssen, wenn absehbar ist, dass auf Basis des zwölfmonatigem Prognosezeitraums eine Überschuldung bestehen wird.
Die Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung nach §15 a InsO würde mit der Änderung stark abgemildert werden. Die Regelung soll auch dann gelten, wenn bereits vor Inkrafttreten der Regelung eine Überschuldung vorlag, der für eine rechtzeitige Antragsstellung maßgebliche Zeitpunkt aber noch nicht verstrichen ist. Die Insolvenzantragspflicht wegen Zahlungsunfähigkeit bleibt davon unberührt.
Riskantes Rechts-Manöver
Das ist ein riskantes Unterfangen. Denn die Gesetzesänderung könnte dazu führen, dass manches Unternehmen zunächst die Sonderregelung nutzen, die Verschuldung erhöhen um die Zahlungsfähigkeit zu erhalten und auf Besserung hofft, so die Einschätzung von FUCHSBRIEFE. Geht dieser Ritt auf der Rasierklinge schief, fällt das Unternehmen dann doch in die Insolvenz, hat dann aber noch höhere Schulden.
Insolvenzen werden dennoch zunehmen
Für Unternehmen wäre die Änderung eine Erleichterung - die auch noch gut ins wirtschaftliche Bild passt. Denn die Zahl der Unternehmensinsolvenzen liegt laut Institut für Wirtschaftsforschung (IWH, Halle) im September um 34% über dem Vorjahreswert. Auch in den kommenden Monaten werden die Zahlen um 30% bis 40% über dem Vorjahr liegen. Für das Gesamtjahr dürfte sich ein Pleiten-Zuwachs von bis zu 14% ergeben.
Damit liegen die Insolvenz-Zahlen inzwischen fast wieder auf dem Niveau wie vor der Corona-Krise (2019: 19.000 Insolvenzen). Sie sind in den vergangenen beiden Jahren weiter zurückgegangen, natürlich auch aufgrund der zwischenzeitlichen Aussetzung der Pflicht zur Insolvenzanmeldung. Im Jahr 2021 gab es 14.000 Insolvenzen von Unternehmen. 2005 waren es fast 35.000.