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AfD-Verbot: Juristen bezweifeln Erfolg des Antrags

Neue Website bewirbt ein Parteiverbotsverfahren

Eine neue Website bewirbt ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD. Doch die Hürden für ein Verbot sind hoch. Experten und Politiker bezweifeln, dass der Antrag erfolgreich sein wird. Warum ein Verbot unwahrscheinlich bleibt.

Eine neue Website wirbt für ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD. Bundestagsabgeordnete der CDU, SPD, Grünen und Linken haben den Antrag initiiert, um die Verfassungswidrigkeit der AfD prüfen zu lassen. Die Partei steht unter Verdacht, die demokratische Grundordnung zu gefährden.

Der Antrag wurde maßgeblich vom CDU-Politiker Marco Wanderwitz vorangetrieben. Er soll demnächst im Bundestag beraten werden, jedoch bleibt unklar, ob er dort die notwendige Mehrheit erreichen kann.

Hohe Hürden für Parteiverbote

Parteiverbote unterliegen in Deutschland strengen rechtlichen Vorgaben. Bisher wurden nur zwei Parteien verboten: die Sozialistische Reichspartei (SRP) und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Ein Verbot der AfD müsste beweisen, dass die Partei aktiv die demokratische Grundordnung bekämpft.

Verfassungsrechtler sehen die Erfolgsaussichten kritisch. Das Verfahren sei unklug, da bezweifelt, wird dass die AfD die Kriterien für ein Verbot erfüllt.

Politische Unsicherheiten und mögliche Rückschläge

Neben den rechtlichen Hürden gibt es auch politische Unsicherheiten. Die CDU/CSU ist gespalten: Während einige Abgeordnete den Antrag unterstützen, lehnt die Fraktion den Vorstoß insgesamt ab. Es bleibt offen, ob der Antrag im Bundestag eine Mehrheit finden wird.

FDP-Politiker Wolfgang Kubicki warnt vor einem Rückschlag: Sollte das Bundesverfassungsgericht den Antrag ablehnen, könnte das der AfD sogar politischen Aufwind verschaffen.

Fazit: Hohe rechtliche und politische Hürden machen ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD unwahrscheinlich. Ein Scheitern könnte der Partei sogar nutzen. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt? Das ist in diesem Falle ein wenig sinnvolles Motto. Denn das Verfassungsgericht ist in durchaus berechenbar.
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