Noch mehr Mieterschutz
Neben der Deckelung von Mieterhöhungen soll auch der Schutz der Mieter vor Kündigungen verbessert werden.
Neben der Deckelung von Mieterhöhungen soll auch der Schutz der Mieter vor Kündigungen verbessert werden. Jede Nachzahlung soll künftig jede Form der Kündigung unwirksam werden lassen. Darauf steuert der Bundesrat zu. Bisher wird zwar eine fristlose Kündigung unwirksam, wenn ein Mieter seine Mietschulden innerhalb einer festgesetzten Frist nachzahlt. Eine ordentliche Kündigung bei Mietrückständen bleibt dagegen wirksam – auch nachdem diese beglichen wurden. Konsequenz der Neuregelung: Ein Mieter kann immer wieder beim Zahlen bummeln, ohne belangt werden zu können.