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Kapitalerträge zur Rentenfinanzierung: Politische Entscheidung mit weitreichenden Folgen

Rentenpolitik: Kapitalerträge als Finanzierungsquelle?

© Ralf Hirschberger / dpa / picture alliance
Die Diskussion um die Einbeziehung von Kapitalerträgen zur Rentenfinanzierung gewinnt an Fahrt. Politisch ist die Entscheidung fast gefallen, doch zahlreiche Details sind noch offen. Die allerdings haben es in sich. FUCHSBRIEFE analysieren die finanziellen Fallstricke und gesellschaftlichen Problemfelder.

Die Einbeziehung von Kapitalerträgen zur Finanzierung der Rente wird in den nächsten Jahren kommen. Nach dem jüngsten Beschluss zum Rentenpaket soll die Rentenkommission "nur noch" die Details klären. Die Frage, ob Kapitalerträge herangezogen werden sollen, sei politisch so gut wie entschieden. Im Kern gehe es jetzt noch darum, wie die Kapitalerträge zur Finanzierung der Rente herangezogen werden können. Das hören wir aus Regierungskreisen. 

Kapitalerträge für die Rentenfinanzierung heranziehen?

Vor allem der SPD ist es ein Dorn im Auge, dass diese Erträge bisher nicht bei der Finanzierung der Rente berücksichtigt werden. Dass nur Arbeitseinkommen mit Renten- und Krankenkassenbeiträgen belastet werden, Kapitalerträge jedoch nicht, müsse geändert werden. Als Spiritus Rector dieser Überlegung gilt der Hamburger Gesundheitsökonom Prof. Jonas Schreyögg. In den politischen Raum gebracht hat die Idee Robert Habeck (Grüne) als Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz im Kabinett von Olaf Scholz (SPD).

Die Probleme beginnen genau bei den Details. Eine Grundsatzfrage lautet: Was zählt als Kapitalertrag? In der Regel sind das Zinszahlungen (Tagesgeld, Festgeld, Sparbücher, Anleihen), Dividenden (Gewinnbeteiligungen von AGs, GmbHs, Genossenschaften), Gewinnausschüttungen, Kursgewinne (Veräußerungsgewinne, Währungsgewinne) und Erträge aus Zertifikaten, Optionen, Futures, Derivaten, Investmentfonds, Versicherungen. Systematisch ausgenommen sind nur Mieterträge. Bleiben sie außen vor, wird das einen Run auf Immobilien auslösen, die Preise sprunghaft erhöhen und Wohnen vielfach unbezahlbar machen.

Es droht Doppelbesteuerung und ein Inflationsproblem

Auch die Inflation hat Tücken. Eine reine Nominalbetrachtung der Kapitalerträge wäre unfair, eine Betrachtung der realen Erträge (nach Inflation) wäre zwingend. Hinzu kommt die Gefahr der Doppelbesteuerung: Kapitalerträge sind bereits durch die Abgeltungsteuer geschmälert (25% plus ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Kommt künftig noch zusätzlich ein Rentenbeitrag hinzu, wird private Vorsorge restlos unattraktiv. Das kaputte gesetzliche Rentensystem würde zementiert, statt dass es einen Befreiungsschlag gibt.

Die gesellschaftlichen Folgen scheinen ebenfalls absehbar. Die gesellschaftliche Mitte wird geschwächt. Es droht Kapitalflucht, Investoren weichen ins Ausland aus, Fachkräfte und Unternehmen ebenfalls. Ein Langzeitproblem: Wer auch auf Kapitalerträge Rentenbeiträge zahlt, erwirbt auch Ansprüche, die er später in einer höheren Rente wieder ausgezahlt bekommt. Das könnte gerade in der Rente die soziale Spreizung enorm vergrößern. 

Fazit: Die Überlegungen zur Einbeziehung von Kapitaleinkünften in die Rentenfinanzierung zeigt, dass die Koalition fest entschlossen ist, weiter an einem schwer kranken System herumzudoktern, statt die Ursachen der Erkrankung zu behandeln oder langfristige erfolgversprechende Wege zu suchen, zentrale Systemfehler zu heilen. 
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