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Trotz Reallohneinbußen 2020

Rentner müssen keine Kürzungen befürchten

Die finanzielle Last der Pandemie geht nicht auf Kosten der Rente. Copyright: Pixabay
Die Pandemie hat viele Lasten zur Folge. Wer von Krankheit betroffen ist, verdient immer die Solidarität der Gemeinschaft. Aber wie sieht es mit der finanziellen Bewältigung der Krise aus?

Die finanziellen Lasten der Pandemie werden vorrangig von Unternehmen und Arbeitnehmern getragen werden. Beamte und Rentenbezieher bleiben außen vor. Beamte sind ebenso wie Abgeordnete „qua Berufsstand“ weder von Kurzarbeit noch sonstigen Gehaltsanpassungen betroffen.

Rentner profitieren von der gesetzlichen Schutzklausel (§ 68a SGB VI). Danach werden die Renten nicht gekürzt sondern bleiben gleich, wenn sich bei Anwendung der Rentenanpassungsformel rein rechnerisch eine negative Anpassung ergeben würde.

Nachholfaktor schon 2018 ausgesetzt

2018 wurde der Nachholfaktor in der Rentenformel bis 2025 ausgesetzt. Die FDP hatte schon im vergangenen Juli – vergeblich – die Wiedereinführung gefordert und moniert: „Dieses Aussetzen des Nachholfaktors kommt einer Manipulation der Rentenanpassungsformel zulasten der Jüngeren gleich. Denn es wird in der aktuellen Situation unweigerlich zu einer ungleichen Lastenverteilung in der gesetzlichen Rentenversicherung führen – auf Kosten der Steuer- und Beitragszahler der jüngeren Generationen“. Das bewahrheitet sich jetzt.

Rentenanpassung richtet sich nicht allein nach Verdiensten der Arbeitnehmer

Zwar ist nach den vorläufigen Ergebnissen der vierteljährlichen Verdiensterhebung durch das Statistische Bundesamt der Nominallohnindex im Jahresdurchschnitt 2020 um gut 0,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken. Aber die jährliche Rentenanpassung erfolgt auf der Basis der Bruttolohn- und -gehaltssumme je Arbeitnehmer (BLG) der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.

Rentner profitieren auch von Beamtengehältern

Maßgeblich für die Rentenanpassung des Jahres 2021 ist laut Deutsche Rentenversicherung Bund die Veränderung der BLG je Arbeitnehmer im Jahr 2020 gegenüber 2019. Die BLG je Arbeitnehmer beinhaltet nicht nur die Bruttolöhne- und -gehälter der versicherungspflichtigen Beschäftigten, sondern aller Arbeitnehmer (einschl. Beamte und ebenfalls Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze). Eigentlich eine "schräge" Regelung: Denn Rentner sind schließlich keine Beamten im Ruhestand. Die Bundesbeamten erhielten nach Gehaltsanpassungen 2018 von 2,99%, 2019 von 3,09% 2020 die dritte um 1,06%.

Insofern ist nicht einmal sicher, ob die Renten trotz der zum Teil heftigen Einbußen der Arbeitnehmer nicht doch steigen. Die endgültige Daten für das Jahr 2020 werden voraussichtlich Ende März 2021 veröffentlicht. Dann liegt auch die Veränderungsrate der BLG je Arbeitnehmer vor.

Fazit: Die Lastenverschiebung hin zur jüngeren, arbeitenden Bevölkerung ist evident. Die politische Bevorzugung insbesondere der heutigen Rentner ist so nicht durchhaltbar. Hier bahnen sich politische Eruptionen an. Der nächste Bundestag wird das Thema "anfassen" müssen.

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