Soli verfassungswidrig?
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich erneut mit dem Solidaritätszuschlag.
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich erneut mit dem Solidaritätszuschlag. Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen hält ihn wegen Ungleichbehandlung bestimmter Personengruppen für verfassungswidrig (Urteil vom 21.8.2013, Az. 7 K 143/08). Die Argumente der jetzt veröffentlichten FG-Entscheidung hält der Bund der Steuerzahler für stichhaltig. 2009 hatte das Bundesverfassungsgericht das Begehren der Finanzrichter noch wegen Formfehlern zurückgewiesen.