Die SPD-Pläne zur Reform des Arbeitslosengeldes sind ein vergiftetes „Geschenk“ an die Arbeitnehmer. Vorrangiger Profiteur der Maßnahme wird nämlich der Fiskus sein – und damit im Zweifel die „Besserverdiener“. Hintergrund: Die Qualifizierung von Arbeitslosen – meist Hartz-IV-Empfänger – finanziert der Bund, also der Steuerzahler. Den Schulz-Plan aber müssten die Beitragszahler – Arbeitnehmer und Unternehmer – löhnen. Das Geld für mögliche Beitragssenkungen würde für meist wenig erfolgreiche Qualifizierungsmaßnahmen ausgegeben.
Wie hoch die Kosten sein werden, ist dabei völlig offen. SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hat keine Zahlen vorgelegt. Aus der SPD heißt es, dass die Verlängerung des ALG I rund 600 Mio. Euro und die zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen 400 Mio. Euro p.a. kosten könnten. Die neue Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung würde demnach in diesem Jahr statt 1,5 Mrd. Euro Überschuss nur 0,5 Mrd. Euro ausweisen – die 11,4 Mrd. Euro Rücklagen würden aber nicht angegriffen.
Das Getöse um den Plan zu mehr Gerechtigkeit ist kaum gerechtfertigt. Im Haushalt 2017 der Bundesagentur von 37,4 Mrd. Euro sind 9,9 Mrd. Euro für Qualifizierung vorgesehen, das sind 300 Mio. Euro mehr als bisher. Die zusätzlichen Ausgaben von 1 Mrd. Euro fallen da kaum ins Gewicht. Ob sie überhaupt in Anspruch genommen werden, ist zudem mehr als fraglich. Denn es soll laut Schulz-Plan – so weit man weiß – nur ein Recht auf Qualifizierung nach drei Monaten Arbeitslosigkeit geben; nicht, wie bei ALG-II-(Hartz IV)-Beziehern, eine Pflicht zur Fortbildung. Kurzzeit-Arbeitslose aber können derzeit ohne Angst vor längerer Erwerbslosigkeit leben – es gibt eine Mio. freie Stellen.
Fazit: Der Schulz-Plan bringt wenig, kostet aber vor allem perspektivisch viel: Bei wieder steigender Arbeitslosigkeit werden die Kosten explodieren. Denn dann werden sich Arbeitslose in größerer Zahl durch Qualifizierung einen deutlich längeren Bezug von höheren Einkommen sichern. Folge: Die Beiträge müssen steigen.