Steuerentlastung kommt 2017
Finanzminister Schäuble packt das Thema kalte Progression jetzt an. Auf dem Weg dorthin kommt er an den Bundesländern nicht vorbei.
Die kalte Progression wird doch noch in dieser Legislaturperiode abgeschwächt. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wählte die oberste politische Ebene, um die Steuersenkung zu verkünden. In seiner Antwort an die EU-Kommission erklärte er das als Teil des „Nationalen Reformprogramms 2015“: „Die Bundesregierung will die finanziellen und politischen Voraussetzungen schaffen, um für diese Legislaturperiode Bürgerinnen und Bürger bei der kalten Progression zu entlasten“, heißt es da. Schäubles Ankündigung ist geschickt gewählt, denn er nimmt die Bundesländer in die Pflicht. Als Teil des deutschen EU-Reformprogramms wächst der Einigungsdruck gegenüber den Ländern. Denn die Progression kann nur abgebaut werden, wenn die Länder zustimmen und sie sich mit dem Bund einigen, wer wie viel an der Entlastung bei der Einkommensteuer trägt (FB 5.3.2015). Das setzt auch voraus, dass die Länder bei der Neuordnung des Finanzausgleichs vorankommen. Schäuble spielt in die Karten, dass die Steuereinnahmen konjunkturbedingt stärker als erwartet zunehmen. Unter Haushaltsgesichtspunkten und mit Blick auf das Wahljahr dürfte er sein Vorhaben 2017 realisieren (FB vom 19.3.2015). Für Geringverdiener wird es keine Extra-Entlastung geben. Details zur Absenkung der Progression liegen noch nicht vor, doch sei die für 2015 beschlossene Anhebung des Existenzminimums ausreichend, hören wir aus dem Bundesfinanzministerium (BMF). Abgelehnt wird auch eine Senkung der Sozialabgaben. Neues Argument ist die Altersarmut bei sinkenden Beitragszahlungen. Die Senkung zum Jahresanfang um 0,2%-Punkte auf 18,7% bei der Rentenversicherung wird wohl die letzte auf lange Zeit bleiben. Das BMF will sich mit den Ländern auf eine einheitliche Basis für die Bemessung der Grundsteuer einigen. Diese angestrebte Neubewertung der Immobilienvermögen ist eine immer wieder aufgeschobene Herkulesaufgabe, die Schäuble nun angehen will. Sie hätte auch Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer.
Fazit: Lange hat Schäuble gezögert. Doch nun ist amtlich, dass sich die Wähler zur Bundestagswahl 2017 auf eine abgemilderte Progression einstellen können.