Tarifeinheit bleibt gefährdet
Der Gesetzentwurf zur Tarifeinheit muss noch viele Hürden nehmen. Am Ziel könnte er die Tarifautonomie bedrohen.
Der Gesetzentwurf zur Tarifeinheit wird die erhoffte Zersplitterung der Tariflandschaft nicht verhindern. Zudem schafft er eine Reihe von Unsicherheiten, die dann erst die Gerichte, nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht, beseitigen müssten. Dies ist das Ergebnis der Expertenanhörung im Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales. Die Einheitsfront von Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) und Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) läuft gegen die Wand. Das von Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) vorgelegte Gesetz ist in einer ganzen Reihe von Fragen nicht gerichtsfest:
- Wie ermittelt man die Zahl der Mitglieder einer Gewerkschaft in einem Betrieb, um die stärkste Gruppierung zu berechnen (zählen die Betriebsrentner dazu)?
- Wie werden Betriebe abgegrenzt?
- Wie verhindert man, dass sich Arbeitgeber Betriebe so zurechtbasteln, dass ihnen genehme Gewerkschaften das Sagen haben?
Fazit: So ärgerlich die Streiks der Spartengewerkschaften auch sind: Das bewährte System der Tarifautonomie sollte nicht ohne Augenmaß in Frage gestellt werden.