Die Flexi-Rente wird zum Bumerang für die Arbeitgeber. Denn die Gewerkschaften fordern als Gegenstück zur Flexibilität nach oben – Arbeiten jenseits der 67 – auch eine flexiblere Grenze nach unten. Das verursacht enorme direkte und indirekte Kosten. Der Arbeitsmarkt wird weiter ausgedünnt.
Neuester Versuchsballon der Gewerkschaften ist die Teilrente bereits mit 60 (bisher 63) Jahren. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach hat die Idee ins Gespräch gebracht. Damit haben die Gewerkschaften vor Beginn der Arbeitsgruppe zur Flexiblen Rente in dieser Woche schon einmal ihren Pflock eingeschlagen.
Die Arbeitgeber bereiten den Gewerkschaften unbeabsichtigt den Weg. Sie wollen vor allem über Weiterbeschäftigung von Rentnern nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze reden. Damit das funktionieren kann, müssen die starren Zuverdienstgrenzen fallen. Sie sind heute so kompliziert und unattraktiv, dass bei 17 Mio. Rentenbeziehern lediglich 3.000 die mögliche Teilrente mit 63 Jahren plus Zuverdienst wahrnehmen. Künftig dürfte sich das ändern. Denn:
Zu erwarten ist, dass im Geleitzug auch der versicherungsmathematische Abschlag bei der Teilrente mit 60 gesenkt wird. Ein geringerer Abschlag würde die frühe Teilrente gerade für die Gutverdiener/Facharbeiter attraktiv machen. Doch auch die Niedrigverdiener sollen ihren Spaß haben. Sie dürfen sich auf die Teilrente mit 60 in Verbindung mit der „solidarischen Lebensleistungsrente“ freuen. Diese garantiert ein Rentenniveau von 850 Euro im Monat – unabhängig von den erworbenen Ansprüchen. Bis 2017 soll sie laut Koalitionsvertrag beschlossen sein. Das wären dann künftig: 850 Euro monatlich ab 60 Jahren plus x Euro Hinzuverdienst – garantiert.
Die Kosten der neuen Lebensleistungsrente sind noch nicht beziffert. Ebenso unklar ist, ob sie – wie es systemgerecht wäre – aus Steuermitteln bezahlt wird oder aus der über kräftige Beitragserhöhungen künftig wieder aufgefüllten Rentenkasse.
Fazit: Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden den Arbeitgebern kaum schmecken. Die Hoffnung auf eine längere Beschäftigungsdauer ihrer Fachkräfte werden sie teuer bezahlen – weil die Betriebe künftig deutlich mehr bieten müssen, um die Facharbeiter von der (Teil-)Rente fernzuhalten.