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Bundesnetzagentur stolpert juristische über den Digital Service Act

Unternehmen müssen Inhalte juristisch prüfen

Die Bundesnetzagentur hat mit den Regelungen zur Einhaltung des Digital Service Act (DSA) für Aufsehen gesorgt. Denn sie wollte gegen Hass und Hetze und Fake-News vorgehen. Die Agentur war daraufhin mit Zensur-Vorwürfen konfrontiert. Nun hat die Agentur eine kleine, aber wichtige "Präzisierung" vorgenommen. Mit der überträgt sie die juristische Prüfung von Inhalten den Unternehmen und verpflichtet sie zum Handeln. Die Meinungsfreiheit wird so betriebswirtschaftlichen Überlegungen unterworfen.
Die Bundesnetzagentur verschiebt die Verantwortung für die Einhaltung der grundgesetzlich gesicherten Meinungsfreiheit jetzt auf Unternehmen. Hintergrund: Anfang Oktober hatte die Bundesnetzagentur, die für die Überwachung das Digital Service Act (DSA) zuständig ist, den ersten "trusted flagger" benannt. Das sind - laut Bundesnetzagentur - Organisationen "mit besonderer Sachkenntnis und Erfahrung bei der Identifizierung und Meldung von rechtswidrigen Inhalten."

Die Benennung des ersten trusted flaggers hatte eine heftige Debatte ausgelöst. Denn in ihrer Pressemitteilung hatte die Agentur erklärt, dass diese vertrauenswürdigen Hinweisgeber gegen "Hass und Hetze" vorgehen und Fake News melden sollen. Stein des Anstoßes der Debatte: Diese Begriffe sind strafrechtlich nicht relevant und öffnen der politischen Zensur Tür und Tor (FB vom 14.10.).

Bundesnetzagentur überträgt juristische Prüfung an Unternehmen

Daraufhin hagelte bei Netzagentur heftige Kritik herein, so dass sie eine feine, aber relevante Anpassung vorgenommen hat. Jetzt heißt es: " Es waren illegale Inhalte, illegaler Hass und illegale Fake News gemeint. Wir haben den Text an dieser Stelle präzisiert und einen Satz ergänzt, der Missverständnisse ausräumen soll", so die Netzagentur. Es ist allerdings kaum vorstellbar, dass die Agentur die Pressemitteilung derart juristisch unsauber publiziert hat. Falls doch zeigt das, dass Agentur-Chef Klaus Müller keinerlei Kompetenz für diese Position hat. Der Hergang lässt aber eher vermuten, dass die Bundesnetzagentur ein politisches Ziel verfolgt hat. Leider hat die Agentur auf unsere FUCHS-Nachfragen nicht reagiert. 

Beim Versuch, das Zensur-Problem jetzt zu lösen, stolpert die von Müller (Grüne) geführte Agentur nun in das nächste Problem. Sie überträgt die Verantwortung für die juristische Prüfung nun den Unternehmen und Plattformen. Denn die Plattformen sind "verpflichtet, auf Meldungen von trusted flaggern sofort zu reagieren" und Inhalte schnell zu entfernen. Was illegal ist, entscheiden aber weder trusted flagger noch die Bundesnetzagentur. Zudem brüstet sich der Chef des ersten trusted flaggers damit, auch legale Inhalte löschen zu wollen. 
Fazit: Die Netzagentur hat ein Problem und verursacht beim Versuch der Bereinigung gleich das nächste. Die Entscheidung zur Löschung von illegalen Inhalten wird privatwirtschaftlichen Unternehmen übertragen. Die werden freilich keine Anwälte beschäftigen, um juristische Einzelfallprüfungen vorzunehmen. Und schon aus Gründen der Compliance werden die Unternehmen zügig markierte Inhalte löschen, auch wenn diese legal sind. So wird die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit untergraben.
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