Unternehmen müssen Inhalte juristisch prüfen
Die Bundesnetzagentur hat mit den Regelungen zur Einhaltung des Digital Service Act (DSA) für Aufsehen gesorgt. Denn sie wollte gegen Hass und Hetze und Fake-News vorgehen. Die Agentur war daraufhin mit Zensur-Vorwürfen konfrontiert. Nun hat die Agentur eine kleine, aber wichtige "Präzisierung" vorgenommen. Mit der überträgt sie die juristische Prüfung von Inhalten den Unternehmen und verpflichtet sie zum Handeln. Die Meinungsfreiheit wird so betriebswirtschaftlichen Überlegungen unterworfen.
Die Bundesnetzagentur verschiebt die Verantwortung für die Einhaltung der grundgesetzlich gesicherten Meinungsfreiheit jetzt auf Unternehmen. Hintergrund: Anfang Oktober hatte die Bundesnetzagentur, die für die Überwachung das Digital Service Act (DSA) zuständig ist, den