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Bundesverfassungsgericht ebnet Weg für Krankenversicherungsreform

Verfassungsgericht: Grüne und Linke scheitern

Das Bundesverfassungsgericht macht den Weg für die Verabschiedung der Gesundheitsreform frei. Grüne und Linke scheitern mit einem Eilantrag.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg frei gemacht, dass die Regierungskoalition morgen im Bundestag die Krankenversicherungsreform durchwinken kann. Damit wiesen die Karlsruher Richter einen Eilantrag Abgeordneten der Grünen und Kinken ab, die das eilige Gesetzgebungsverfahren für unzulässig hielten. Die Bundesregierung hatte nur wenige Tage vor der geplanten Abstimmung den Oppositionsparteien 278 Seiten mit Änderungsanträgen vorgelegt.

Die Gesundheitsreform gilt als ein Prestigeprojekt von Schwarz-Rot, weil sie die erste Reform ist, die die Koalition auf den Weg bringen konnte. Allerdings sind die Vorschläge der Expertenkommission nicht wie zunächst angekündigt vollends umgesetzt worden. Kurz vor der Lesung hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) Belastungen für Versicherte und die Pharmaindustrie entschärft /FB vom 15.06).

 Dem Entwurf zufolge wird zwar der gesetzliche Herstellerabschlag auf Medikamente im kommenden Jahr von sieben auf nun 15,5 Prozent mehr als verdoppelt. Doch im Anschluss sollte ursprünglichen einen dynamisch anpassbaren Preisabschlag geben. Der ist nun nicht mehr vorgesehen.

Fazit: Die Bundesregierung wird erleichtert sein. Hätte das Bundesverfassungsgericht wäre das erste große Reformpaket von schwarz-rot nach der Sommerpause verschoben worden. Für Kanzler Merz wäre dies ein weiterer gewaltiger Imageschaden gewesen.
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