Vermieter dürfen Balkonkraftwerke nicht mehr verbieten
Anders als bisher können Eigentümer und Vermieter ihre Zustimmung zu einem Balkonkraftwerk nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Der Bundestag hat Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht beschlossen, die dies möglich machen.
Die sogenannten Steckersolargeräte sind in den Katalog jener baulichen Veränderungen aufgenommen, auf deren Genehmigung die Mieter einen rechtlichen Anspruch haben. Um ein Balkonkraftwerk anbringen zu dürfen war bislang die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft notwendig.
Weitere Änderungen seit April
In diesem Jahr gab es schon einmal Erleichterungen für die Installation der Balkonkraftwerke. Seit April ist die Registrierung der Geräte vereinfacht. Jetzt reicht eine Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Zusätzlich ist eine höhere Leistung von jetzt 800 Watt am Wechselrichter statt der bisher gültigen 600 Watt möglich. Außerdem reicht für die Nutzung die normale Steckdose und die Verwendung alter, nicht digitaler Zähler ist ebenfalls weiterhin erlaubt.
Fazit: Eigentümer und Vermieter können, anders als es bisher üblich war, ihre Zustimmung zu einem Balkonkraftwerk nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Das Nutzen von Steckersolargeräten wird Mietern durch neue Veränderungen im Mietrecht vereinfacht.