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2000
Balkonkraftwerk neue gesetzliche Regelungen

Vermieter dürfen Balkonkraftwerke nicht mehr verbieten

Der Boom bei den Balkonkraftwerken hält unvermindert an. Im ersten Halbjahr 2024 waren rund 565.000 Balkonkraftwerke in Deutschland im Betrieb, im ganzen Jahr 2023 waren es insgesamt knapp 350.000. Jetzt. wo die gesetzlichen Bedingungen gelockert sind, dürften es noch mehr werden.

Anders als bisher können Eigentümer und Vermieter ihre Zustimmung zu einem Balkonkraftwerk nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Der Bundestag hat Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht beschlossen, die dies möglich machen. 

Die sogenannten Steckersolargeräte sind in den Katalog jener baulichen Veränderungen aufgenommen, auf deren Genehmigung die Mieter einen rechtlichen Anspruch haben. Um ein Balkonkraftwerk anbringen zu dürfen war bislang die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft notwendig.

Weitere Änderungen seit April

In diesem Jahr gab es schon einmal Erleichterungen für die Installation der Balkonkraftwerke. Seit April ist die Registrierung der Geräte vereinfacht. Jetzt reicht eine Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. 

Zusätzlich ist eine höhere Leistung von jetzt 800 Watt am Wechselrichter statt der bisher gültigen 600 Watt möglich. Außerdem reicht für die Nutzung die normale Steckdose und die Verwendung alter, nicht digitaler Zähler ist ebenfalls weiterhin erlaubt. 


Fazit: Eigentümer und Vermieter können, anders als es bisher üblich war, ihre Zustimmung zu einem Balkonkraftwerk nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Das Nutzen von Steckersolargeräten wird Mietern durch neue Veränderungen im Mietrecht vereinfacht.

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