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Feinstaub

Verschärfte Gebote in Städten

Die Gewerbe in großen deutschen Innenstädten müssen sich auf weitere deutliche Verkehrsbeschränkungen einstellen.
Betriebe in Stuttgart, München, Reutlingen, Düren, Kiel, Limburg und Freiburg müssen sich auf Verkehrsbeschränkungen einstellen. Denn sollten Städte (und Länder) nicht rechtzeitig umsteuern, drohen Strafen aus Brüssel wegen überhöhter Feinstaub- und Stickoxidbelastung. Nur an 35 Tagen pro Jahr dürfen die Grenzwerte überschritten werden. Das Land Baden-Württemberg erwartet Strafzahlungen in sechsstelliger Höhe für jeden Überschreitungstag, hören wir auf Anfrage. Die bestehenden Luftreinhaltepläne der Städte sind weitgehend Makulatur. Mit großem Verwaltungsaufwand sind Umweltzonen eingerichtet worden. Doch die zeigen vergleichsweise geringe Wirkung. Denn nur ungefähr die Hälfte der Belastungen ist auf den Straßenverkehr zurückzuführen. Die etwa 240 Aktions- oder Luftreinhaltepläne bundesweit lassen vielfach unberücksichtigt, dass die Feinstaubemissionen auch von Landwirtschaft, Industrieunternehmen sowie ferner gelegene Kraftwerken kommen. Dennoch werden die Städte beim Autoverkehr ansetzen. Der Fall Stuttgart zeigt, wie solche verschärften Luftreinhaltepläne in den Städten aussehen können: Einführung einer Umweltzone, LKW-Durchfahrtverbote, Ausbau des Radwegenetzes, Verstetigung des Verkehrs durch Tempo 40 an Steigungsstrecken, Einführung eines Job-Tickets für städtische Mitarbeiter, Begrünung von Hauptverkehrsachsen und schließlich Förderung der Elektromobilität. Die Grenzwerte werden in Stuttgart trotzdem munter überschritten. Noch stehen allerdings keine Fahrverbote wie in Paris oder Mailand an. Die Kommunen verfügten in der Verkehrs- und Stadtplanung noch über genügend Potenzial, um Fahrverbote zu vermeiden, hören wir aus dem Deutschen Städte- und Gemeindebund. Der DStGB erwartet mittelfristig auch einen Schub für den Öffentlichen Nahverkehr und bei der Elektromobilität.

Fazit: Die recht willkürlich gewählten Grenzwerte bei Feinstaub und Stickoxiden führen zu weitgehend sinnlosen Einschränkungen des Individualverkehrs – aber mit möglicherweise spürbaren Folgen für innerstädtische Gewerbe.

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