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Viele Zuständigkeiten liegen in Brüssel

Viele Vorschläge für viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Administration © mnirat / stock.adobe.com
Mit einem Bürokratieentlastungsgesetz will die Ampel den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern. Ihre Gestaltungsmöglichkeiten sind aber begrenzt. Das liegt auch daran, weil viel in der Verantwortung Brüssels liegt. FUCHSBRIEFE zeigen, wo Berlin eingreifen kann.

Unternehmer sollten keine zu großen Hoffnungen auf das nächste Entbürokratisierungsgesetz hegen. Noch in diesem Monat sollen die Beratungen zum inzwischen vierten Gesetz zur Reduzierung der Bürokratie beginnen. Nach den Beratungen soll zügig ein Referentenentwurf vorgelegt werden. 

Verbände fordern Beseitigung großer "Bürokratie-Brocken"

An Input für den Gesetzgeber mangelt es natürlich nicht. Immerhin 57 Verbände haben 442 konkrete Entbürokratisierungsvorschläge eingebracht. Das Statistische Bundesamt hat die Vorschläge ausgewertet und nach Wirkung geordnet. Die für Unternehmen größten Entlastungsvorschläge finden sich in der Kategorie 4. Dazu zählen z.B. Vorschläge zur Anpassung der DSGVO, zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse, zum EU-Beihilferecht, zur Whistleblower-Richtlinie und zur Entsenderichtlinie.

Der Hoffnungs-Killer für Unternehmer ist die Zuständigkeit. Denn für die  meisten "dicken Bürokratie-Brocken" ist Brüssel verantwortlich. Die Bundesregierung hat für diese gar keine Zuständigkeit, kann Unternehmen also gar nicht von der Bürokratie entlasten. Das zeigt auch die Prioritätenliste der Bundesregierung, in der Vorschläge gesammelt sind, die Berlin autonom regeln kann.

Gestaltungsmöglichkeiten mit nationaler Zuständigkeit

Um signifikante Bürokratie-Entlastungen zu erreichen, müsste die Regierung etliche kleine Vorschläge mit nationaler Zuständigkeit umsetzen. Auch davon gibt es viele, allerdings lassen sich selbst von diesen Vorschlägen nur wenige sehr schnell umsetzen (Kategorie 1, z.B. Aufwandsreduzierung des Lieferkettengesetzes). Etliche Vorschläge werden deutlich aufwendiger und länger dauern (Kategorie 2). Dazu zählen z.B. die Vereinheitlichung von Verfahren im Emissionsschutz, die Entlastung von KMU beim Hinweisgeberschutzgesetz oder die weitere Digitalisierung von Steuerbescheiden. 

Besonders schwierige Vorschläge müssen erst mit einem Praxischeck überprüft werden. Hier finden sich etwa Forderungen nach schnelleren Betriebsprüfungen, der Abbau von Nachweispflichten für KMU im Lieferkettengesetz, die Meldungen von Cyber-Vorfällen vereinfachen oder die Entbürokratisierung von Dach-PV-Anlagen. 

Fazit: Unternehmen sollten sich vom inzwischen vierten Bürokratieentlastungsgesetz nicht zu viel versprechen. Für viele relevante Punkte ist Berlin nicht zuständig. Und vieles, was die deutsche Regierung selber regeln kann, ist kompliziert und wird langwierig.
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