Wandlungs-Sperrfrist zehn Jahre
Berlin hebt die Sperrfrist auf zehn Jahre. Wann werden die nächsten Bundesländer nachziehen?
Berlin hat als erstes Bundesland eine Zehnjahresfrist für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen eingeführt. Die Sperrfrist beginnt ab dem erstmaligen Verkauf einer Wohnung. Sie gilt auch bei Eigenbedarfskündigungen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden (Urteil vom 17.3. 2016, Az. 67 O30/16). Die Einführung der verlängerten Frist erfolgte übrigens nicht per Gesetz. Sie wurde zum 1. Oktober 2013 durch eine Kündigungsschutzklausel-Verordnung umgesetzt. Die Frist gilt damit rückwirkend. Begründet wird dies trotz des verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbots mit der überragenden Bedeutung des Mieterschutzes, so das Landgericht. Im entschiedenen Fall war die Wohnung bereits 2009 verkauft worden.
Fazit: Die lange Frist gilt bisher nur in Berlin. Es ist aber zu erwarten, dass sie bei zunehmendem Wohnraummangel auch in anderen Ballungszentren eingeführt wird.