Möglicherweise gibt es demnächst weniger Spielraum bei der betrieblichen Personalpolitik. Und zwar dann, wenn die SPD mit der Absicht durchkommt, die „sachgrundlose Befristung“ von Arbeitsverhältnissen komplett abzuschaffen. Laut Statistischem Bundesamt in Wiesbaden gibt es aktuell rund 2,5 Mio. befristete Verträge. Seit 1985 können Arbeitsverträge bei Neueinstellungen ohne sachlichen Grund pauschal bis zu zwei Jahre befristet sein. Schließen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft einen entsprechenden Tarifvertrag, geht es noch länger: bis zu maximal sechs Jahren.
Je länger ein Mitarbeiter im Unternehmen arbeitet und je häufiger es eine Verlängerung der Befristung gab, desto schwieriger wird es. Hier eine Faustformel, nach der Sie sich richten können. Basis ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (vom 26. Oktober 2016, Az.: 7 AZR 135/15): Wenn das Arbeitsverhältnis die Gesamtdauer von 10 Jahren überschreitet oder die Befristung mehr als 15 Mal vereinbart ist, dann ist von Missbrauch auszugehen. Der Arbeitgeber muss schon besondere Gründe nachweisen, um diesen Verdacht zu entkräften.
Fazit: Unterlaufen dem Arbeitgeber beim Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen Fehler, können die sich schon jetzt schnell in unbefristete verwandeln.
Hinweis: Anders ist die Rechtslage bei stichhaltig begründeten (zweckbefristeten) Zeitverträgen. Daran will auch die SPD nicht rütteln. Ist eine Vertretung notwendig oder ein zeitlich definiertes Projekt zu erledigen, ist ein befristeter Vertrag unproblematisch, wenn eine Gesamtdauer von acht Jahren nicht überschritten wird und es innerhalb dieses Zeitraums höchstens zwölf Vertragsverlängerungen gibt.