Erbschaftsteuer: Reform 2018
Das Bundesfinanzministerium bereitet die nächste Erbschaftsteuerreform vor.
Das Bundesfinanzministerium bereitet die nächste Reform der Erbschaftsteuer vor. Die Grundlage dafür liefert der Wissenschaftliche Beirat in einem aktuell vorgelegten Gutachten. Es enthält jede Menge Sprengstoff. Der wird spätestens dann gezündet, wenn die ersten Proteste und Prozesse gegen die gerade erst verabschiedete Gesetzgebung anstehen. Voran die Feststellung: Auch die aktuelle Fassung ist kaum gerichtsfest und verstößt gegen das Grundgesetz. Die Grundlinien der Reform sind bereits gezogen. Die Privilegierung von Unternehmensvermögen soll abgeschafft werden. Das Verschonungsvermögen entfällt, dafür sollen die Steuersätze erheblich gesenkt werden. Zudem soll es verbesserte Stundungsregelungen geben, um Finanzierungsprobleme bei Unternehmen zu vermeiden. Das BMF zieht eine neue Erbschaftsteuerreform der Wiedereinführung der Vermögensteuer vor. An der arbeitet allerdings bereits das SPD-geführte Wirtschaftsministerium. Zielsetzung: Eine möglichst kostengünstige Erfassung – wozu die neuen Mitteilungspflichten der Kreditinstitute ihren Teil beitragen werden.
Fazit: Spätestens 2018 – wahrscheinlich aber schon im Bundestagswahlkampf – stehen beide Steuern auf dem Prüfstand.