Brüssel verschiebt Entwaldungsgesetz
Die EU-Kommission hat eine Verlängerung der Übergangsfrist bis zum In-Kraft-treten des europäischen Entwaldungsgesetzes vorgeschlagen. Darüber müssen nun der EU-Rat der Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament abstimmen.
Das Gesetz ist heftig umstritten. EU-Staaten, Handelspartner und Interessengruppen wehren sich dagegen. Das Gesetz gilt für Soja, Vieh, Palmöl, Kaffee, Kautschuk und Holz, bzw. daraus gefertigte Produkte wie Schokolade, Möbel oder Lederwaren. Diese Produkte müssen nachweislich von nicht abgeholzten Flächen stammen. Dazu sind sehr genaue Herkunftsnachweise nötig. Mit der Verschiebung der Nachweispflicht auf 30.12.2026 für große Unternehmen und 30.6.2027 für kleinere soll es den Unternehmen ermöglicht werden, die Nachweise zu erfüllen.