CO2-Grenzausgleich wird ab 2026 über zehn Jahre stetig verschärft
Die EU plant den Start des CO2-Grenzausgleichs schon zu Anfang nächsten Jahres. Im Mai soll ein Vorschlag der EU-Kommission vorliegen. Über den wird bis September verhandelt. Bis Ende des Jahres soll er dann beschlossen werden. Mit dem Grenzausgleich sollen jene Importprodukte in die EU belastet werden, deren Erzeugung mit einem hohem CO2-Ausstoß einhergeht (Stahl, Zement, Chemieerzeugnisse). Dabei sollen nur die Rohwarenimporte belastet werden, nicht Fertigprodukte wie etwa Autos, die zu einem guten Teil aus Stahl bestehen.
Ab 2026 wird die Grenzabgabe erhoben
Schon 2023 soll der Grenzausgleich starten, allerdings als „Trockenübung“. Importe müssen dann den bürokratischen Prozess durchlaufen, aber noch keine Abgaben zahlen. Ab 2026 werden dann erstmals die Grenzabgaben erhoben. Sie werden in den folgenden zehn Jahren stetig steigen, bis sie das Niveau der EU-CO2-Verschmutzungszertifikate (ETS) erreichen.
Grenzausgleich ersetzt die kostenlosen ETS-Zuteilungen
Der Grenzausgleich ersetzt die Zuteilungen der ETS. Seit Einführung des CO2-Preises erhalten Industriebetriebe kostenlos ETS-Zertifikate, um ihre Konkurrenzfähigkeit mit Unternehmen von außerhalb der EU aufrecht zu erhalten. Diese werden in den zehn Jahren ab 2026 auslaufen. Einen wesentlichen Kritikpunkt der Industrie, die durch die Abgaben erhöhten Exportpreise aus der EU wird durch die Pläne der EU nicht adressiert. Die Verbände sollten Druck machen, um hier noch Änderungen, etwa eine Exporterstattung, zu erreichen.
Fazit: Die EU-Pläne für den CO2-Grenzausgleich werden in diesem Jahr erarbeitet. Ab 2026 wird er dann „scharf gestellt“. Wir halten es für sehr wahrscheinlich, dass noch einige Änderungen vorgenommen werden, um eine De-Industrialisierung Europas zu verhindern.