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Die wunderbare Vermehrung des EU-Budgets

Das Billionen-Paket

Der Rahmen für das EU-Corona-Hilfspaket ist in Wirklichkeit viel weiter gespannt. Copyright: Pixabay
750 Mrd. Euro – so steht es in den Schlagzeilen. Doch der Rahmen für das EU-Corona-Hilfspaket ist in Wirklichkeit viel weiter gespannt. Im äußersten Fall liegt er bei 4 Billionen Euro.

Von wegen 750 Mrd. Euro … Das europäische Hilfspaket in eigener Sache ist bis zu vier Billionen Euro stark. Die Bundesrepublik – also Regierung und Parlament – sind wie andere Mitgliedsstaaten auch, dabei, der Kommission quasi einen Blankoscheck auzustellen. Und zwar versteckt, über die Refinanzierungsmöglichkeiten. Diese sind extrem überzogen. Das zeigen Berechnungen des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung, ZEW.

Verabschiedung des Pakets steht noch aus

Das Paket soll zusammen mit dem EU-Haushalt 2021 bis 2027 beschlossen werden. Derzeit wird noch im Europäischen Rat darüber verhandelt. Gibt es dort eine Einigung, wird die Bundesregierung ein Gesetz darüber verabschieden. Dies muss dann von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Das Corona-Paket selbst ist allerdings schon beschlossen worden. Es wird im Europäischen Rat nicht mehr verhandelt. Dort gehrt es um den Haushalt und den Rechtsstaatsmechanismus, der in Zukunft die Kürzung von Geldern ermöglichen soll. Polen und Ungarn werden mit einmaligen Hilfszahlungen gelockt und sollen dafür ihr Vetorecht "verkaufen".

Das eigentliche Hilfspaket hat zwar wie bekannt einen Umfang von 750 Mrd. Euro bzw. 820 Mrd. Euro. Denn bis 2026 ist ohnehin ein jährlicher Inflationsausgleich von 2% vorgesehen. Ein Teil sind Kredite an von Covid-19 besonders getroffene Mitgliedsländer (Italien, Spanien). Sie werden von den nationalen Regierungen getragen. Ein weiterer Teil – 428,6 Mrd. Euro – werden als Zuschuss ausgegeben. Dieses Geld – komplett schuldenfinanziert – muss refinanziert werden.

EU kann Sechs- bis Zehnfache der Schulden für das Next Generation EU zurückfordern

In der Refinanzierung ist der politische "Hammer" versteckt. Denn zu dem Paket gehört die Möglichkeit der EU-Kommission, Forderungen in Höhe des Sechs- bis Zehnfachen der Schulden an die Mitgliedsstaaten stellen zu können! Brüssel darf zur Tilgung zusätzliche Beiträge von bis zu 0,6% des Bruttosozialprodukts ihrer Mitgliedsstaaten in den Rückzahlungsjahren 2028 bis 2058 einfordern.

Bei einem Wirtschaftswachstum der Mitgliedsstaaten von 2% in den Jahren ergeben sich daraus maximal 4 Bio. Euro. Also die bis zu Zehnfache Deckung der Schuldensumme. Ohne Wachstum, auf Basis des Bruttosozialprodukts von 2019, liegt die Refinanzierung immer noch bei 2,5 Bio. Euro. Das ist knapp das Sechsfache der Verschuldung. Für Deutschland ergibt sich damit ein theoretisches Kreditrisiko von etwa 621 Mrd. Euro (ohne Wachstum) bis 1,1 Bio. Euro (mit Wachstum).

Rückdeckung soll laut BMF verschiedene Risiken absichern

Laut BMF sollen mit der hohen Überdeckung die verschiedenen Risiken, denen eine EU-Anleihe ausgesetzt ist, abgesichert werden. Die Rechnung des Finanzinisteriums: 0,28% des BIP sollen die maximalen jährlichen Rückzahlungsbeträge abdecken, 0,18% eventuelle Zahlungsausfälle einzelner Staaten. Rezessionen sind mit etwa 0,1% abgesichert und Zinssteigerungen mit 0,05%. Eine Überdeckung sei nötig, um ein gutes Rating zu erreichen und damit niedrige Zinsen, erläutert das BMF auf Anfrage von FUCHS. Allerdings genügt als Überdeckung auch das Doppelte der Schulden.

Hohe Überdeckung sendet Signal zu weiterer Schuldenaufnahme

Mit der Sache vertraute Kreise sehen die 0,6%-Regel als ein Signal, über das Paket hinaus weitere EU-Schulden aufzunehmen. Die Refinanzierungsmöglichkeit bestehe ja bereits. Das ist zwar nicht so einfach möglich. Denn um einen neuen Verwendungszweck neben dem Coronapaket in den Beschluss einzufügen, ist eine neuerliche Genehmigung durch Bundestag und Bundesrat nötig.

Dringende Erfordernis zu höherer Schuldenaufnahme könnte es schon bald geben

Aber dringende Anlässe, die einen hohen Druck auf das Parlament ausüben, der EU zusätzliche Schulden zu genehmigen, kann es schon bald geben. Etwa, wenn die Coronakrise weiter anhält und mehrere Staaten in einen zweiten Lockdown gehen. Nach den immensen wirtschaftlichen Schäden werden schnell Rufe nach einem größeren Hilfspaket laut werden. Oder auch, wenn z.B. Italien an den Rand des Staatsbankrotts kommt.

Fazit: Mit den großzügigen Refinanzierungsmöglichkeiten für das Corona-Hilfspaket der EU haben die EU-Staaten die Tür für eine längerfristige Schuldenfinanzierung der EU mehr als einen Spalt weit geöffnet. Zugleich gibt das Parlament immer weitere Stücke seines „Königsrechts“ (Budgetrecht) preis.

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