Data Act: Neue Ära des Dateneigentums
Der Data Act der EU revolutioniert das Verständnis von Dateneigentum: Nutzerdaten sollen künftig den Nutzern gehören, nicht mehr den Herstellern. Unternehmen stehen vor neuen Pflichten, aber auch Chancen. FUCHSBRIEFE erklären, was Unternehmen bald können müssen und wo Chancen liegen.
Die EU rüttelt mit dem Data Act grundlegend am bisherigen Verständnis von Dateneigentum. Künftig sollen Nutzerdaten grundsätzlich dem Nutzer (Kunden) gehören, nicht mehr exklusiv dem Hersteller oder Plattformanbieter. Für Unternehmen bedeutet das weitreichende Pflichten – aber auch Chancen. Viele Unternehmen haben sich aber bisher nicht mit dem Data Act befasst. In einer Umfrage des Bitcom gaben nur 10% der Unternehmen an, sich mit der Thematik schon befasst zu haben.
Data Act: Was Unternehmen künftig können müssen
Die Auswirkungen des Data Act sind weitreichend. Ob Smart Car, Landmaschine oder vernetzter Thermostat: Wer ein Produkt herstellt, das digitale Daten erzeugt, ist von der neuen Regelung betroffen. Die Daten sollen künftig nicht mehr allein im Zugriff der Hersteller bleiben, sondern müssen auch den Nutzern und autorisierten Dritten zugänglich gemacht werden. Das können etwa Werkstätten, Energieberater oder Versicherungen sein.
Darum gehen mit dem Data Act Pflichten für Unternehmen einher. Hersteller müssen ihren Kunden offenlegen, welche Daten gesammelt werden, wie sie verwendet werden – und durch wen. Produkte müssen künftig so gestaltet werden, dass ein Zugang zu den Daten ermöglicht wird. Konkret müssen Unternehmen:
- Daten strukturiert und lesbar zur Verfügung stellen
- Transparenz über Datennutzung schaffen
- Vertragliche Regeln zum Datenteilen umsetzen
- Schnittstellen für Datenweitergabe bereitstellen
- Datenschutz und Sicherheit garantieren (DSGVO)
Stärkung der KMU und des Wettbewerbs
Ein zentrales Ziel des Data Act ist es, Datenmonopole großer Plattformen zu verhindern. Kleine und mittlere Unternehmen sollen durch einen fairen Zugang zu Nutzerdaten in die Lage versetzt werden, eigene innovative Services zu entwickeln. Vertragsklauseln, die KMU einseitig benachteiligen, sind künftig unzulässig. Das schafft zugleich die Grundlage für neue datenbasierte Geschäftsmodelle.
Jetzt ist für Unternehmen der richtige Zeitpunkt, die Datennutzung, Datenweitergabe und Datenstrategie neu zu denken. Unsere Handlungsempfehlung für Unternehmer:
- Prüfen Sie, welche Daten Ihre Produkte oder Dienste erzeugen
- Klären Sie, wer diese Daten aktuell nutzt – intern und extern
- Organisieren Sie einen Weg, wie Sie sicherstellen, dass Nutzer künftig Zugriff erhalten.
Fatzit: Der Data Act steht für einen grundlegenden Wandel: Nicht der Hersteller, sondern der Nutzer hat künftig das Zugriffsrecht auf die durch Nutzung erzeugten Daten. Unternehmen müssen ihre Geschäftsmodelle und Prozesse darauf vorbereiten – technisch, rechtlich und organisatorisch.
Hinweis: In Krisensituationen – etwa bei Naturkatastrophen – sollen öffentliche Stellen auf relevante Unternehmensdaten zugreifen können. Auch hierfür müssen Unternehmen technische und vertragliche Vorkehrungen treffen.