Deutsche Ausnahmen
Die geplante EU-Datenschutzrichtlinie soll einzelnen Mitgliedsländern Abweichungen erlauben. Damit wird der deutsche Standard nicht auf das EU-Durchnittsniveau abgesenkt werden.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will mit der für 2015 anvisierten EU-Datenschutzrichtlinie deutsches Recht nicht beeinträchtigen. Um das im europäischen Vergleich hohe deutsche Datenschutzniveau auch künftig halten zu können, sollen die einzelnen Mitgliedsstaaten die Möglichkeit haben, in Verordnungen eigene Vorschriften ergänzend zu beschließen. Zudem will der Innenminister, dass die Richtlinie im technischen Sektor nur zeitlich befristet gelten soll. Damit wird es erleichtert, technische Innovationen rascher aufzugreifen.