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Neue Schwellenwerte für öffentliche Aufträge in der EU

Die Grenzen für ausschreibungspflichtige öffentliche Aufträge werden in der EU angehoben

Die Schwellenwerte für Vergaben öffentlicher Aufträge in der EU werden ab 2018 erhöht. Damit eröffnen sich Unternehmen Möglichkeiten, ein bisschen leichter an solche Aufträge heranzukommen, weil es keine Ausschreibungspflicht gibt.

In der EU werden ab 2018 die Grenzen für ausschreibungspflichtige Aufträge angehoben. Diese Anhebung erfolgt turnusgemäß alle zwei Jahre. Die neuen Grenzen für verpflichtende europaweite Ausschreibungen sind:

Auftragsart ab 2016 ab 2018
Bauaufträge 5.225 5.548
Liefer- und Dienstleistungsaufträge 0.209 0.221
Lierfer- und Dienstleistungsaufträge(Sektorenauftraggeber) 0.418 0.443
Lierfer- und Dienstleistungsaufträge
(obere und oberste Behörden)
0.135 0.144

Angaben in Mio. Euro; Quelle: EU-Kommission

Die neuen Schwellenwerte gelten ab 2018 ohne Beteiligung des deutschen Gesetzgebers. Denn es handelt sich hier um EU-Vorschriften, die unmittelbar anzuwenden sind. Zuletzt wurden die Schwellenwerte zum 1. Januar 2016 geändert.

? Fazit: Ein bisschen mehr Spielraum für freihändige Vergaben.

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