Die Grenzen für ausschreibungspflichtige öffentliche Aufträge werden in der EU angehoben
In der EU werden ab 2018 die Grenzen für ausschreibungspflichtige Aufträge angehoben. Diese Anhebung erfolgt turnusgemäß alle zwei Jahre. Die neuen Grenzen für verpflichtende europaweite Ausschreibungen sind:
Auftragsart | ab 2016 | ab 2018 |
Bauaufträge | 5.225 | 5.548 |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge | 0.209 | 0.221 |
Lierfer- und Dienstleistungsaufträge(Sektorenauftraggeber) | 0.418 | 0.443 |
Lierfer- und Dienstleistungsaufträge (obere und oberste Behörden) |
0.135 | 0.144 |
Angaben in Mio. Euro; Quelle: EU-Kommission
Die neuen Schwellenwerte gelten ab 2018 ohne Beteiligung des deutschen Gesetzgebers. Denn es handelt sich hier um EU-Vorschriften, die unmittelbar anzuwenden sind. Zuletzt wurden die Schwellenwerte zum 1. Januar 2016 geändert.
Fazit: Ein bisschen mehr Spielraum für freihändige Vergaben.