Entgelttransparenz: Vielzahl nationaler Gesetze
Die EU-Länder werden die Richtlinie zur Entgelttransparenz sehr unterschiedlich umsetzen. Denn die Richtlinie gilt nicht automatisch als Gesetz in allen Mitgliedstaaten. Sie muss bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Anwendung in den einzelnen Staaten differiert erheblich.
Länder mit frühem oder umfangreichem Ansatz
Einige Staaten haben bereits mit der Umsetzung begonnen. Ein Überblick:
- Besonders auffällig ist Belgien. In der französischsprachigen Gemeinschaft (Fédération Wallonie-Bruxelles) ist seit Anfang 2025 ein Gesetz in Kraft, das weit über die EU-Mindeststandards hinausgeht. Es verlangt zusätzliche Berichts- und Transparenzpflichten.
- Polen geht ebenfalls über die EU-Mindestanforderung hinaus. Eine Teilumsetzung ist im Dezember 2025 in Kraft getreten. Die verpflichtet Arbeitgeber dazu, Lohninformationen schon bei der Ausschreibung offenzulegen. Weitere Elemente wie detaillierte Berichte zum Gender-Pay-Gap folgen später.
- Malta hat seit August 2025 erste Transparenzrechte eingeführt. Dort müssen Beschäftigte künftig leichter Auskunft über Bezahlung bekommen, Bewerber sollen schon vor Vertragsabschluss Informationen zu Gehaltsbändern erhalten.
Etliche Mitgliedstaaten haben dagegen bislang kaum Schritte zur Umsetzung unternommen. Dazu gehören Frankreich, Italien, Spanien, Österreich, Griechenland und Ungarn. Bislang ist noch unklar, wie streng oder umfangreich die nationalen Gesetze ausfallen werden.
Reaktionen und Risiken für Unternehmen
Unternehmen müssen die unterschiedliche nationale Umsetzung berücksichtigen. Wer in mehreren EU-Staaten aktiv ist, wird künftig sehr unterschiedliche Transparenzpflichten erfüllen müssen. Das wird für die HR-Abteilungen Mehraufwand und ggf. nationale Anpassungen bei Prozessen erforderlich machen.