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CO2-Grenzausgleich Unternehmen können CBAM-Meldepflichten nicht erfüllen

EU: CBAM wird vereinfacht

Deutsche Unternehmen können die Anforderungen des CBAM kaum erfüllen. DER CBAM ist eine Ausgleichssteuer, die auf CO2-Emisssionen ausländischer Unternehmen erhoben wird, damit sie in der EU keinen Wettbewerbsvorteil gegenüber EU-Unternehmen haben, die für CO2-Emissionen bezahlen müssen. Die EU wird die Regeln nun nachbessern.

Der vor wenigen Tagen beschlossene „Clean Industrial Deal“ der EU wird Vereinfachungen für Unternehmen bringen. In Zukunft müssen Importe erst ab einer Höhe von 50 t CO2 erfasst werden. Viele Importeure kleiner Materialmengen fallen damit aus den CBAM-Regelungen heraus. 

Auch die Anmeldung im CBAM-Portal der EU und die Berechnung der Emissionen sollen vereinfacht werden. Diese Änderungen sollen noch im ersten Quartal 2025 umgesetzt werden. In der zweiten Jahreshälfte soll der CBAM dann nochmals überprüft werden. 

EU plant Erleichterungen bei den CBAM-Regeln

In der Zukunft könnten sogar noch weitere Vereinfachungen folgen. Denn der Praxistest des CO2-Grenzausgleichs hat z. B. für Deutschland gezeigt, dass jedes vierte Unternehmen die Anforderungen der EU-Verordnung nicht erfüllen kann. Seit Oktober 2023 müssen Importeure über die Einfuhr energieintensiver Produkte berichten. Seit 1.Juli 2024 gelten verschärfte Meldepflichten, bei denen die tatsächlichen Emissionsdaten der Lieferanten gemeldet werden müssen. 

Hintergrund: Der CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) soll Verlagerungen von Treibhausgasemissionen in Länder außerhalb der EU verhindern. Dazu sollen ab 2026 CO2-Zölle auf Waren aufgeschlagen werden, deren Herstellung energieintensiv ist (Aluminium, Eisen, Stahl, Düngemittel, Wasserstoff, Strom und Zement). 

Fazit: Die EU wird die CBAM-Bestimmungen überarbeiten und vereinfachen. Das dürfte vor allem kleinere Mittelständler entlasten.
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