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EU Inc. könnte Gamechanger für Start-ups sein

EU Inc.: Kritik und Hoffnungen der Start-up-Szene

Die EU plant eine einheitliche Rechtsform für Start-up-Unternehmen. Der Entwurf für die neue Rechtsform "EU Inc." macht die Runde. FUCHSBRIEFE haben mit Experten gesprochen, was der EU-Entwurf den Unternehmen bringen würde. Das Meinungsbild ist klar: Es sind Nachbesserungen erforderlich.

Am nächsten Mittwoch soll der Entwurf der EU-Kommission für die neue Rechtsform "EU Inc." präsentiert werden. Die Start-up-Szene wartet schon lange auf die einheitliche europäische Rechtsform, kritisiert den aktuellen Entwurf der EU aber und hofft auf Nachbesserungen. 

Kritik am Entwurf der EU Inc.

Einige Eckpunkte wurden schon publik. Demnach könnten Eintragungen in nationale Handelsregister und Notartermin weiterbestehen. Überdies wären die nationalen Gerichte zuständig. 

Aus der Branche gibt es Kritik am EU-Entwurf. „Der Aufschlag der EU-Kommission zur EU Inc. ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Vereinheitlichung in der EU“, meint Christoph Stresing, Geschäftsführer des Start-up-Verbands. „Eine einheitliche, originär europäische Rechtsform, beinhaltet der Entwurf aber leider nicht“, sagt Stresing.

Einheitliche Rechtsform schafft Vertrauen bei Investoren

Eine einheitliche steuerlichen Behandlung von Start-ups in der EU ist ein besonders heikles Thema.Aber: „Schon eine einheitliche Rechtsform wäre großartig, die schafft Vertrauen“, meint Tobias Wittich, Business Angel des Jahres 2025 gegenüber FUCHSBRIEFE. Diese würde länderübergreifende Investitionen erleichtern. 

Der Effekt wäre positiv. Internationale Investoren könnten dann in deutsche Start-ups investieren, ohne sich um die unterschiedlichen rechtlichen und steuerlichen Feinheiten in Deutschland, Luxemburg und anderswo zu kümmern. Gleiches gelte für deutsche Investments in Start-ups aus anderen EU-Ländern. Einem US-Investor lasse es sich kaum vermitteln, dass er in Deutschland zum Notar gehen müsse. Auch Exits könnte eine einheitliche EU Inc. erleichtern.

Gründungsstandort D könnte an Attraktivität verlieren

Auch Stresing kritisiert die geplante Notarpflicht und die Eintragung in nationale Handelsregister. „Für Deutschland bestünde die Gefahr, dass wir mit unserem aktuell aufwändigen Gründungsprozess als Gründungsstandort signifikant an Attraktivität verlieren könnten.“

Noch läuft der Gesetzgebungsprozess und Stresing hofft auf Nachbesserungen: „Die Chance, dass die EU Inc. für europäische Startups und Scaleups zum echten Gamechanger wird, besteht weiterhin.“

Fazit: Bislang ist die GmbH die Standard-Rechtsform für Start-ups. Mit der EU Inc. soll jetzt eine europaweite Vereinheitlichung her. Dies könnte für höhere internationale Investitionen sorgen.
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