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Lieferkettengesetz: Weniger Unternehmen betroffen

EU-Parlament schwächt Lieferkettengesetz ab

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Das EU-Parlament hat das Lieferkettengesetz abgeschwächt. Es gilt künftig für deutlich weniger Unternehmen. Interessant ist dabei auch, dass die Mehrheit mit den Stimmen der extremen rechten Parteien erreicht wurde.
Das EU-Parlament hat eine Abschwächung des Lieferkettengesetzes beschlossen. Das Gesetz greift künftig für deutlich weniger Betriebe als bisher vorgesehen. Künftig sollen nur noch Firmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro der Richtlinie unterliegen (ursprünglich 1.000 Mitarbeiter, Umsatz 450 Mio. Euro). Eine weitere Änderung: Die Unternehmen, die der Rechenschaftspflicht unterliegen, müssen künftig keine Pläne zur Einhaltung von Klimaschutzzusagen vorlegen. 

Hintergrund: Das Lieferkettengesetz soll Unternehmen verpflichten, gegen Verstöße bei Menschenrechten und Umweltauflagen in ihren Lieferketten vorzugehen. Andernfalls sollen die Konzerne zur Rechenschaft gezogen werden. 
Fazit: Das Votum ist positiv für viele Unternehmen. Interessant an der Abstimmung war, dass das Votum mit den Stimmen extrem rechter Fraktionen abgegeben wurde. Einige Beobachter deuten das als Zeichen dafür, dass die bisher etablierte Brandmauer in Europa fällt. 
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