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Legal, aber unerwüscht

EU will Steuerberater an die Leine nehmen

Steuern. © bluedesign / stock.adobe.com
Steuerberater sollen künftig weniger beraten und gestalten. Das will die EU-Kommission erreichen. Sie will schon in absehbarer Zeit legale, aber unerwünschte Steuergestaltungen einschränken. Steuerberater, die sich nicht an die EU-Vorgaben halten, sollen sanktioniert werden.

Die EU-Kommission will den Gestaltungsspielraum von Steuerberatern massiv einschränken. Im Fokus stehen legale, aber ungewünschte Steuergestaltungen. Darauf läuft ein Vorstoß der EU-Kommission hinaus. Der sollte schon im Mai veröffentlicht werden, wurde aber auf den Herbst 2022 verschoben. Aus Fachkreisen hören FUCHSBRIEFE aber, dass die konkreten Vorbereitungen auf vollen Touren laufen.

Die EU-Kommission will in die Berufsrechte von Steuerberatern eingreifen. Die sollen künftig eingeschränkt werden, um „ein gerechteres Steuersystem zu erreichen.“ Das Ziel der EU ist klar formuliert: Es geht darum, das „Berufsrecht der Steuerberater hinsichtlich der Beratung zu ungewollten Gestaltungen zu prüfen.“ De facto will die EU gegen „legale, aber missbräuchliche Steuervermeidung“ vorgehen.

Sanktionen gegen Steuerberater, die unerwünschte Gestaltungen empfehlen

In der Neuregelung soll ein Sanktionsmechanismus geschaffen werden, der gegen „Ermöglicher“ (enablers) eingesetzt werden kann. Geplant wird die Verhängung von Sanktionen oder abschreckender Strafen gegen Steuerberater, die solche legalen, aber von der EU ungewünschten Gestaltungen umsetzen. Außerdem will die EU in solchen Fällen die Möglichkeit haben, den aus einer solchen Steuergestaltung gewonnenen Vorteil zu versagen.

Problematisch ist dabei, dass die EU selbst definiert, ab wann ein legales Modell missbräuchlich ist. Das lässt sowohl im Einzelfall, als auch in der inhaltlichen Auslegung in der Zukunft, viel Interpretations- und Anpassungsspielraum zu. Denn die EU selbst wird definieren, welche Beratung zulässig ist und welche nicht.

Fazit: Der Zugriff auf das „Steuer-Substrat“ wird kontinuierlich verschärft, der Gestaltungsspielraum reduziert. Für Steuerberater dürfte das einen Eingriff ins Berufsrecht bedeuten, der die Mandantenbetreuung schwieriger macht. Unternehmer und Vermögende müssen sich darauf einstellen, dass die Zahl der Gestaltungsmöglichkeiten geringer wird, die Rechtsunsicherheit steigt – und immer weniger Steuerberater zu eventuell riskanten Gestaltungen bereit sein werden.
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