EU-Zurückrudern bei der Green Claim-Richtlinie
Die EU-Richtlinie Green Claim soll nachträglich zurückgezogen werden. Der Green Claim, ein zentrales Element des Green Deals, sollte gegen falschen Umwelt-Werbeversprechen eingeführt werden, um werberische Greenwashing Aussagen zu reduzieren. Die Begründung für den Rückschritt liegt in der Vereinfachungsagenda der EU-Kommission, der im Widerspruch zum Green Claim stünde. Der Richtlinienentwurf wurde vom EU-Parlament 2024 beschlossen und sollte 2027 in Kraft treten.
Von der Richtlinie wären ein Großteil der Unternehmenslandschaft betroffen. Die Richtlinie sollte für alle Unternehmen gelten, die freiwillig umweltbezogene Aussagen gegenüber EU-Verbrauchern tätigen. Dazu müssten die Aussagen laut Richtlinie wissenschaftlichen Standards genügen und belegbar sein. Ausgenommen von der Richtlinie wären nur Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und das Umsatzvolumen unter 2 Millionen Euro beträgt. In der EU wären bis zu 30 Millionen Kleinstunternehmen vom Green Claim betroffen gewesen.
Ressourcenschonung für Unternehmen
Für Unternehmen dürfte viel bürokratische Arbeit entfallen, wenn der Green Claim nicht in Kraft tritt. Denn der Prozess für die Kommunikation für Umweltaussagen wäre mehrteilig gewesen: Die Umweltaussage müsste nach dem Green Claims Directive begründet werden und würde von einer unabhängigen Prüfstelle sichergestellt werden, bevor das Konformitätszertifikat ausgestellt wird. Im Zuge des bürokratischen und ressourcenaufwendigen Prozesses wäre damit zu rechnen, dass Unternehmen auf die Kommunikation ihrer Nachhaltigkeitsmaßnahmen verzichtet hätten.
Vorschlag von der EVP angestoßen
Die CDU begrüßt das Vorhaben. Denn der Rückzug erfolgte auf das Schreiben der mitte-rechts angesiedelten EVP-Fraktion, von der die CDU Teil ist. Während die EU-Kommission nur Vorschläge machen kann, müssen die EU-Länder und das Europaparlament das Zurückziehen der Green Claim ausdiskutieren und eine Entscheidung fällen.
Durch die Empowering Consumers (EmpCo) Richtlinie, die vergangenes Jahr in Kraft trat, sind irreführende Umweltaussagen weiterhin juristisch verboten. Mit dem Streichen des Green Claims entfällt nur die Pflicht der Unternehmen, die Aussagen zu belegen. Die EU stellte im Jahr 2020 fest, dass über die Hälfte aller umweltbezogenen Werbeaussagen haltlos waren.