EuGH stoppt ungarische Preispolitik
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass staatlich verordnete Preissenkungen in Supermärkten rechtswidrig sind. Diese Entscheidung unterstützt die Prinzipien des freien Wettbewerbs und der autonomen Preisgestaltung durch Unternehmen. Der EuGH betonte: Unternehmen müssen ihre Preise und Mengen ohne staatliche Eingriffe festlegen können.
Die ungarische Regierung hatte große Händler verpflichtet, bestimmte Produkte mindestens 15% unter dem niedrigsten Preis der vorangegangenen 30 Tage anzubieten. Mit dieser Maßnahme sollte die Inflation bekämpft werden. Derartige staatliche Preisvorgaben beeinträchtigen die freie Preis- und Mengenfestlegung (unternehmerische Freiheit) und verstoßen gegen das Unionsrecht.
Fazit: Staatlich verordnete Maßnahmen zur Preissenkung sind unverhältnismäßig und behindern den freien Wettbewerb in der Marktwirtschaft.
Urteil: EuGH vom 18.6.2026, Az.: C-658/24