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EZB ruft Haftungsgemeinschaft aus

Die EZB kann es sich offenbar ungesühnt erlauben, aus der Währungsunion de facto eine Haftungsunion zu machen – auch wenn das grundlegenden Rechtsprinzipien der EU widerspricht.
Die Verhandlung zum Anleihenkaufprogramm der EZB (OMT) vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird noch ein Nachspiel haben. Zwar nicht in der verhandelten Sache selbst – denn die deutschen Verfassungsrichter wollen der EZB offenbar keine Fesseln anlegen. Sie werden die Maßnahme im Kern absegnen. Doch die Äußerung des EZB-Vertreters vor Gericht, des luxemburgischen Zentralbankpräsidenten und EZB-Direktoriumsmitglieds Yves Mersch („Eine Währungsunion ist eine Haftungsgemeinschaft“) macht die Regierungsbank im Bundestag erst einmal sprachlos. Der Vertreter der Unionsfraktion vor Gericht, Prof. Heribert Hirte, möchte gar nichts dazu sagen. Nachdem er selbst als Partei vor dem BVerfG aufgetreten ist und zu zahlreichen Fragen Position bezogen hat, hält er es für unsachlich, Äußerungen anderer Verfahrensbeteiligter öffentlich zu kommentieren. Das teilt uns sein Berliner Büro mit. SPD-Finanzausschussmitglied Carsten Schneider hat sich auf unsere Anfrage vor Redaktionsschluss nicht zurückgemeldet. Ebenso wenig der Grüne Gerhard Schick. Am eindeutigsten bezieht die Fraktionssprecherin der Linken, Sahra Wagenknecht, Position. „Es ist zwar nicht verwunderlich, aber doch etwas dreist, wenn Herr Mersch von der EZB jetzt im Widerspruch zu den europäischen Verträgen die Haftungsunion ausruft.“ Wer die europäische Idee retten wolle, der dürfe nie akzeptieren, dass in der EU das Risiko für uneinbringliche Schulden den europäischen Steuerzahlern aufgezwungen werde. Auch der Parteivorsitzende der FDP, Christian Lindner, findet die Aussage von Yves Mersch zumindest befremdlich. Er fordert die Bundesregierung deshalb zur Positionsbestimmung auf: „Die Währungsunion soll ausdrücklich keine Haftungs- und Transferunion sein. Die Bundesregierung muss das auch zum Ausdruck bringen.“ Hintergrund: Die Nichtbeistands-Klausel (No-Bailout) ist eine grundlegende Klausel der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU). Sie ist in Art. 125 AEU-Vertrag verankert und schließt die Haftung der Europäischen Union sowie aller Mitgliedstaaten für Verbindlichkeiten einzelner Mitgliedstaaten aus. Sie war konzipiert worden, um die EU-Staaten dauerhaft zur Haushaltsdisziplin anzuhalten.

Fazit: Die EZB schreibt das Prinzip der Haushaltsdisziplin für alle Einzelstaaten in den Wind. Sie sagt offen, dass sie die Europäischen Verträge nicht interessieren. Das ist ein weiterer Tiefschlag für die „Rechtsgemeinschaft“ EU. Der gehörnte Deutsche Bundestag, voran die Unionsfraktion, geht dazu in Deckung.

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