Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
3091
EU-Richtlinie gegen Greenwashing macht Verstöße teuer

Greenwashing wird zu finanziellem Risiko

Symbolbild Nachhaltigkeit im Unternehmen © BillionPhotos.com / stock.adobe.com
Die EU arbeitet derzeit an einer neuen Richtlinie gegen Greenwashing, also der Verwendung von Werbeaussagen zur Umweltfreundlichkeit von Produkten oder Unternehmen. Wenn ein Unternehmen nicht nachweisen kann, dass seine Aussagen stimmen, wird das in Zukunft teuer werden.

Greenwashing wird für Unternehmen bald zu einem erheblichen finanziellen Risiko. Denn die EU arbeitet derzeit an einer neuen Richtlinie gegen Greenwashing. Sie wird in den kommenden Wochen von der Kommission vorgelegt und dann mit dem Rat und dem EU-Parlament abgestimmt. Die Regelung könnte schon Anfang 2025 in Kraft treten.

EU will konkreten Rahmen für Unternehmen setzen

Die EU-Mitgliedsstaaten müssen dann nationale Gesetze erlassen, mit denen die Umweltaussagen geregelt werden. Die Gesetze sollen dann präzise regeln, welche konkreten Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Unternehmen umweltbezogene Aussagen über ihre Produkte und ihr Handeln machen können. 

Das Spektrum, das unter die neuen Greenwashing-Regeln fällt und von Unternehmen beachtet werden muss, ist sehr breit. Es geht um Aussagen zur Lebensdauer eines Produkts, zur Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit. Aber auch Aussagen zu verwendeten Recycling- oder natürlichen Bestandteilen, zur Umweltfreundlichkeit eines Produkts, zur Verrottungsfähigkeit und CO2-Neutralität usw. fallen darunter. Sogar die Nutzungsweise eines Produktes sollen von der neuen EU-Richtlinie abgedeckt werden. Und es wird Regeln geben, um die Umweltauswirkungen zu erfassen und zu berechnen. Umweltaussagen werden immer wichtiger, weil die Verbraucher weltweit immer größeren Wert auf umweltfreundliche Produkte legen.

Unabhängige Prüfer sollen die Umweltaussagen bezeugen

Behauptungen von Unternehmen zur eigenen Umweltfreundlichkeit müssen in Zukunft nachgewiesen werden. Unabhängige Prüfer sollen die Behauptungen untersuchen. Ein niedriger CO2-Ausstoß durch die Produktion mit erneuerbarem Strom müsste dann etwa vom TÜV zertifiziert werden, damit ein Unternehmen damit werben kann. Die Sanktionen bei Verstößen sollen „abschreckend“ sein. Das kann eine Berechnung des Strafmaßes als Anteil des Umsatzes sein. Derartige Strafen hat die EU schon bei früheren Richtlinien (wie der DSGVO) eingeführt, um für die Einhaltung zu sorgen.  

Wahl der Methoden zum Nachweis bleibt Unternehmen überlassen

Unternehmen, die nicht belegbare Werbeaussagen zur Umweltfreundlichkeit von Produkten machen, gehen dann in Zukunft finanziell erhebliche Risiken ein. Das gilt sowohl für Produktwerbung, wie auch für Werbeaussagen, die sich auf ein ganzes Unternehmen beziehen. Die Richtlinie lässt den Unternehmen allerdings einen Spielraum, mit welchen Methoden sie ihre Umweltaussagen untermauern wollen. Für einige Produkte wie Textilien, Lebensmittel und Verpackungen gibt es jedoch Vorgaben der EU nach der PEF-Methode (Product-Environmental Footprint). Dabei werden die Umweltauswirkungen eines Produktes während der gesamten Lebensdauer berechnet.

Gerichte machen schon jetzt die Spielräume für Werbeaussagen enger

Der Spielraum wird für Unternehmen aber auch ohne die Richtlinie schon deutlich kleiner. Einem Urteil des Stuttgarter Landgerichts zufolge reicht es nicht aus, die CO2-Emissionen, die bei der Produktion eines Gutes entstehen, ausschließlich mit Zertifikaten zu kompensieren. Ein Unternehmen muss demnach eigene Anstrengungen vorweisen, etwa nur noch erneuerbaren Strom beziehen. 

Nur wenn CO2-Zertifikate zusätzlich gekauft werden, um Restemissionen zu kompensieren, kann das Unternehmen mit einer „CO2-neutralen Produktion“ werben. Dieses Urteil hat Signalwirkung für Unternehmen. Prüfen Sie ggf. Ihre Produktionsprozesse, damit Sie nicht in ein rechtliches Risiko laufen. 

Fazit: Bisher war Greenwashing "lediglich" ein Imagerisiko. Wenn es öffentlich wurde, das Unternehmen nur wenig für die Umwelt tun, aber damit werben, war die Aufregung groß. Greenwashing wird aber zunehmend zu einem finanziellen Risiko. Die geplante EU-Richtlinie wird den Druck auf Unternehmen ordentlich erhöhen. Strategisch ist zu prüfen, wie Unternehmen rechtssicher "sauber" werden - oder ob sie künftig auf Öko-Werbeaussagen verzichten.

Urteil Landgericht Stuttgart vom 30. Dezember 2022, Az. 53 O 169/22

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Hot Stock der Woche

Evotec mit Kurseinbruch

Kursrückgang © Looker_Studio / stock.adobe.com
Kurseinbruch bei Evotec. Auslöser sind schlechte Zahlen, ein Chefwechsel und ein fehlender Ausblick auf 2024. FUCHS-Kapital klärt, was Anleger nun tun sollten.
  • Fuchs plus
  • Chart der Woche vom 25.04.24

Volkswagen an Dreifach-Unterstützung

Volkswagen © Sina Schuldt / dpa / picture alliance
Fundamental ist die Aktie von VW aussichtsreich. Nun kommt auch ein charttechnisch interessantes Kaufsignal dazu. Wer jetzt an der Dreifach-Unterstützung kauft, hat gute Chancen auf einen zügigen Kursgewinn.
  • Fuchs trifft Pferdchen, Der Geldtipp-Podcast, Teil 38

Geldtipp – Pferdchen trifft Fuchs: Warum die Aktienrente zum Gamechanger werden könnte

Geldtipp-Podcast. ©SpringerNature
Die gesetzliche Rentenversicherung wird wieder mal reformiert. Das Umlagesystem soll durch eine Aktienrente stabilisiert werden. Pferdchen und Fuchs diskutieren in der 38. Folge des Geldtipp-Podcasts, welche Folgen die Aktienrente für das Rentensystem, aber auch für den Kapitalmarkt hat.
Zum Seitenanfang