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Pflicht zum Aufstellen von E-Ladesäulen auf Unternehmensparkplätzen

Ladesäulenpflicht für Unternehmen

Ab 2025 soll es eine Verpflichtung zum Aufstellen von E-Ladesäulen auf Parkplätzen von Supermärkten, Einzelhandelsgeschäften, Hotels, Büro- und Industriegebäuden geben. Einen entsprechenden Vorstoß hat das EU-Parlament unternommen.

Auf Unternehmensparkplätzen müssen künftig E-Ladesäulen aufgestellt werden. Dies fordert das EU-Parlament ab 2025. Betroffen wären alle Besitzer von Immobilien, die nicht bewohnt sind – Supermärkte, Einzelhandel, Hotels, Büro- und Industriegebäude. Die Verpflichtung gilt für alle Parkplätze mit mehr als zehn Stellplätzen. Dann muss eine E-Ladesäule angeboten werden.

Aus einer Geschäftsidee (FB vom 9.11.) wird damit eine Zwangsverpflichtung. Über den Vorstoß sollen bereits Anfang Dezember Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten beginnen. Bis es zu Ergebnissen kommt, wird es tatsächlich 2025 werden.

Kosten von mehreren Mrd. Euro

Der DIHK hat bereits heftig reagiert. Er spricht von mehreren Mrd. Euro an Kosten allein in Deutschland, die den Betrieben entstehen würden. Er fürchtet zudem, dass kaum genutzte Invest-Ruinen entstehen.

2025 ist noch lange hin. Bis dahin können Sie auf geeigneten Flächen mit E-Ladesäulen unter Ausnutzung der Fördermöglichkeiten ein Geschäft machen. Noch können Sie sich als first mover positionieren.

Fazit: Wieder einmal trauen Politiker dem Markt nicht und wollen mit Zwang durchsetzen, was wahrscheinlich von alleine kommen wird.

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