Massive Verschärfung der Kontrollen von Unternehmen
Unternehmen in Schweiz müssen sich auf deutlich mehr Kontrollen als bisher einrichten. Ab 2018 soll es mindestens 35.000 Kontrollen pro Jahr von Lohn- und Arbeitsbedingungen geben. Das sieht ein Beschluss des Schweizer Bundesrates vor. Neben diesen Überprüfungen durch staatliche Kontrolleure kommen noch weitere zirka 10.000 durch die Paritätischen Kommissionen von Gewerkschaften und Arbeitgebern.
Nicht nur in der Schweiz ansässige Unternehmen sind davon betroffen. Auch ausländische Dienstleistungserbringer mit Sitz in der EU/EFTA, die grenzüberschreitend Dienstleistungen in der Schweiz erbringen, müssen sich auf mehr Kontrollen einstellen.
Anpassung an verschärfte Bestimmungen
Die neue Verordnung folgt der ohnehin bereits verschärften Praxis. Schon 2016 gab es 32.000 statt der vorgesehenen 27.000 Kontrollen. Sie können erwarten, dass schon bald die Kontrolldichte über das jetzt beschlossene Mindestmaß hinausgehen wird. Dazu tragen schon die Verschärfungen bei der Meldepflicht für Kurzaufenthalte von Arbeitnehmern aus Drittländern bei. Zusätzliche Überprüfungen werden fällig, um die auf 80.000 p.a. limitierte Zuwanderung durchzusetzen.
Fazit: Das Überwachungsnetz für Unternehmen in der Schweiz wird enger geknüpft. Für die Besteuerung gilt dies ja bereits