Ökodesign-Richtlinie soll Fundament der Kreislaufwirtschaft werden
Die Ökodesign-Richtlinie der EU wird vor allem billige Produkte vom EU-Markt verweisen. Die Richtlinie ist derzeit im Gesetzgebungsprozess und wird in Parlament und europäischem Rat beraten. Bis Frühjahr 2024 dürfte eine Einigung erzielt werden. Ab Mitte 2026 würde die Neuregelung dann in Kraft treten.
Immer mehr Produktbereiche werden darunter fallen
Die Verordnung ist so gestaltet, schreibt zwar nicht vor, wie Produkte gestaltet sein sollen. Aber sie macht enge Vorgaben, welche Nachhaltigkeitsanforderungen Produkte erfüllen müssen. Das betrifft zahlreiche Produkte und wird in den folgenden Jahren immer mehr Produkte betreffen. Dazu gehört beispielsweise "alles, was einen Stecker hat", so ein Beobachter.
Die neue Rahmenverordnung aus Brüssel soll nicht weniger als das Ende der Wegwerfgesellschaft bedeuten. Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, sollen haltbarer sein als bisher, sowie einfacher repariert und am Ende recycelt werden können. Dazu soll etwa ein elektronischer Produktpass dienen, in dem aufgelistet wird, welche Materialien wo und in welchen Mengen verarbeitet wurden.
Einzelverordnungen in den kommenden Jahren
Diese Verordnung wird in den kommenden Jahren durch spezielle Einzelverordnungen für bestimmte Produktbereiche auf immer mehr Produkte ausgeweitet. Wichtig ist auch das angestrebte Vernichtungsverbot gebrauchsfähiger Waren. Dieses Verbot wird z.B. die Textilindustrie erheblich betreffen. In diesem Segment werden laut Umweltstaatssekretärin Christiane Rohleder "massenhaft Neuware sinnlos weggeschmissen."
Unterstes Marktsegment wird Vorgaben nicht erfüllen können
Die neue Ökodesign-Richtlinie wird große Breitenwirkung entfalten. Insbesondere Produzenten von Billig-Waren werden die Vorgaben nicht erfüllen können. Sie könnten in Zukunft ihre Waren in Europa nicht mehr verkaufen können, wenn Nachhaltigkeit der neue Standard ist. Darunter fallen vielfach günstige Technik-Handelsmarken. Vielfach betroffen werden auch die Aktionswaren sein, die in Supermärkten und Discountern verkauft werden. Sie werden häufig von kleineren Unternehmen in China und Südostasien hergestellt.
Fazit: Die neue Ökodesign-Richtline zielt darauf ab, die Kreislaufwirtschaft in der EU zu etablieren. Künftig sollen nur noch langlebige Produkte zugelassen werden, die reparier- und recyclebar sind. Verschwinden preiswerte Produkte massenhaft vom Markt, schwächt das den Wettbewerb und könnte mittelfristig zu einem Inflationstreiber werden.
Hinweis: Unternehmen werden natürlich Lücken suchen. Eine Tür ist z.B. die Mengenvorgabe der EU. So soll die Richtlinie nur für Produkte gelten, von denen mehr als 200.000 p.a. abgesetzt werden. Schon minimale Änderungen der Geräte-Version und neue Typ-Bezeichnungen reichen dann, um nicht von der Richtlinie betroffen zu sein.