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Ungarn | Banken

Orbáns nächster Raubzug

Ungarns Regierung will mit einem neuen Bankengesetz offenbar mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen – vor allem auch zum Nutzen ihrer Funktionäre.
Die Regierung Orbán hat ein neues Bankengesetz auf den Weg gebracht. Es soll das Problem der privaten Währungskredite lösen. Künftig sollen diese nur noch zulässig sein, wenn der Schuldner ausreichende laufende Einkünfte in ausländischer Währung nachweisen kann. Oder er muss verbindlich erklären, dass er das Risiko freiwillig selbst übernimmt. Bestehende Altlasten sollen bis Ende nächsten Jahres bereinigt sein. Die Notenbank wird zur Erleichterung des Tausches der bestehenden Auslandswährungs- in Inlands-Forint-Kredite etwa ein Viertel ihrer Devisenreserven zur Verfügung stellen. Das neue Bankengesetz soll den Spielraum der Institute bei der Festsetzung der zu zahlenden Gebühren, Zinsen und Raten beschränken. Die Kreditnehmer erhalten alle drei Jahre ein Kündigungsrecht, ohne Vorfälligkeitsentschädigungen oder sonstige Gebühren. Dieser dreijährige Rhythmus soll auch für eine Neufestsetzung von Zinsen und Raten innerhalb der Laufzeit gelten. Die Bankaufsicht soll anhand „objektiver Indikatoren“ kontrollieren, ob Erhöhungen angemessen sind. Das Gesetz soll rückwirkend gelten. Das dürfte zu ansehnlichen Rückforderungen der Kunden gegen die Banken führen. Diese Pläne dürften sich speziell gegen ausländische Institute richten. Die Regierung Orbán will mindestens 50% des ungarischen Bankenmarktes „in ungarische Hand“ bringen. Derzeit liegen aber nur 40% bei ungarischen Adressen. Nach der bisher geübten Praxis dürften verdiente Funktionäre der Regierungspartei Fidesz bzw. deren Angehörige oder Strohleute Banken bzw. Lizenzen zu günstigsten Konditionen übernehmen können. Dagegen dürften die bisherigen Marktteilnehmer auf kaltem Wege enteignet werden. Der Hebel: Mit den neuen Gesetzen müssen neue Banklizenzen beantragt werden. So ist es bei der Verteilung von Pachtverträgen für Staatsland, Lizenzen des neugeschaffenen Tabak-Monopols oder der Verstaatlichung und anschließenden Re-Privatisierung der Genossenschaftsbanken bereits geschehen.

Fazit: Die Anlagen auch der ausländischen Investoren sind aus Sicht der Orbanschen Kleptokratie lediglich verteilbare Beute, die ausschließlich unter Opportunitätsaspekten betrachtet wird.

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