Pauschales Einreiseverbot nicht von EU-Recht gedeckt
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat ein brisantes Gutachten vorgelegt. Aus dem geht hervor, dass ein pauschales Einreiseverbot für Russen gegen EU-Recht verstößt. Brüssel müsste nun einige Länder zurückpfeifen.
Ein pauschales Einreiseverbot für Russen ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt der wissenschaftliche Dienst des Bundestage in einem aktuellen Gutachten unter dem Titel "Verweigerung von Kurzzeitvisa (für touristische Zwecke) für russische Staatsangehörige im Lichte des EU-Rechts". In der EU gelte das Prinzip der Einzelfallentscheidung, das durch ein Pauschal-Verbot verletzt werde. Zumal die EU bisher nur das Verfahren zur vereinfachten Visa-Vergabe ausgesetzt habe. Darum könne die Einzelfallprüfung wegen einer besonderen Gefahrenlage verschärft und auch erteilte Visa wieder entzogen werden. Ein Pauschal-Verbot für alle Russen sei davon aber nicht gedeckt. Jeden russischen Touristen pauschal zur Gefahr für Europa zu erklären, ist weder politisch noch juristisch legitim.
Fazit: Die EU-Kommission müsste die baltischen Staaten (Estland, Lettland, Litauen) und Polen zurückpfeifen. Denn sie sind gerade dabei, mit ihrem generellen Einreiseverbot geltendes EU-Recht zu missachten.