Schiedgerichte passé
Schiedsgerichte innerhalb der EU – sie sind in 196 bilateralen Investitionsschutzabkommen vereinbart – sind laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 6. 3.2018; Az. C 284/16) für Rechtsstreitigkeiten von Unternehmen nicht zulässig. Laut EuGH ist die EU eine einheitliche Rechtszone, in der ordentliche Gerichte entscheiden (müssen). Anders sieht es bei Freihandelsabkommen der EU mit Drittländern aus. Hier können Schiedsgerichte weiterhin vereinbart werden, wenn Befürchtungen bezüglich der Funktionsfähigkeit der nationalen Gerichte bestehen.