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EU legt Mindestlohnstandards fest

Tarifpartnerschaft wird ausgehebelt

Symbolbild Mindestlohn. (c) m.schuckart/Fotolia
Es gibt sie noch, die harten Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitnehmern - doch sie werden immer irrelevanter. Die Politik, namentlich EU und Bundesregierung, will das ändern. Ob die beschlossenen Maßnahmen das erreichen, ist aber fragwürdig. Ein Akteur könnte darum bald gänzlich obsolet werden.
Die EU hebelt die Tarifpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus und politisiert so die Lohnentwicklung zunehmend. Das ist für FUCHSBRIEFE die Ableitung nach der Analyse der neuen EU-Mindestlohnrichtlinie. Die EU legt auch künftig keinen einheitlichen Mindestlohn fest. Der differiert in Europa zwischen 1,87 Euro je Stunde (Bulgarien) und 12,38 Euro je Stunde (Luxemburg). In Deutschland liegt der Mindestlohn derzeit noch bei 9,82 Euro je Stunde. Er steigt aber am 01.07. auf 10,45 pro Stunde und am 01.10 auf 12 Euro pro Stunde. 

Mindeststandards für die Lohnentwicklung vorgeschrieben

Die EU definiert künftig die Rahmenbedingungen und schreibt Mindeststandards für die Mindestlohnentwicklung vor. So will die EU, dass der Mindestlohn bei 60% des Median-Verdienstes aller Vollzeitbeschäftigten liegt. In Deutschland beträgt die Quote aktuell 48%. Nach den für dieses Jahr geplanten Mindestlohn-Erhöhungen, wird diese Lücke geschlossen.

Außerdem will die EU die Tarifbindung erhöhen und peilt 80% an. Für Deutschland ist das angesichts einer derzeitigen Tarifbindung von ca. 40% der Beschäftigten nicht einmal ansatzweise realistisch. Zumal die Tarifbindung seit 30 Jahren kontinuierlich abnimmt. Wird das EU-Ziel nicht erreicht, muss die Regierung einen Aktionsplan aufstellen. Mit welchen Maßnahmen die Politik die Tarifbindung erhöhen könnte, weiß nicht einmal das Bundesarbeitsministerium (BMAS). Gegenüber FUCHSBRIEFE heißt es: "Die weitere Prüfung bleibt abzuwarten."

Mindestlohn ersetzt Tarife

Da es in dem EU-Plan grundsätzlich an Sanktionsmechanismen fehlt, wird die Politik künftig noch stärker auf die Anhebung des Mindestlohnes fokussieren. Der Staat wird damit zur de-facto Gewerkschaft, die die "Tarife" in Form gesetzlich festgelegter Mindestlöhne vorschreibt - die dann natürlich auch auf die oberen Lohngruppen ausstrahlen. Es gilt dann das Motto: Mindestlohn statt Tarife. Die Gewerkschaften werden dadurch obsolet (FB vom 21.02.2022). 

Diese staatlich basierte Lohnfestlegung außerhalb der Tarifpartnerschaft ist insbesondere in Zeiten steigender Inflationsraten gepaart mit Personalknappheit problematisch. Aber auch der Blick auf den politischen Kalender ist interessant. Denn die Mindestlohnkommission legt im Juni 2023 ihren nächsten Beschluss vor und dann turnusgemäß zwei Jahre später, also kurz vor der nächsten regulären Bundestagswahl.

Erfolgsaussichten für Erhöhung der Tarifbindung gering

Ohnehin sind die Erfolgsaussichten einer solchen staatlichen Lohnpolitik gering. Das zeigen Auswertungen des Institut der Deutschen Wirtschaft (IW). Die Historie zeigt klar, dass der Staat seine Ziele nicht erreicht, wenn er in die Tarifautonomie eingreift. Das könnte auch diesmal der Fall sein. Denn in dem Maße, wie die Politik die Mindestlöhne vorschreibt verliert die Tarifbindung an Relevanz.

Fazit: Die EU greift künftig stärker in die Tarifpartnerschaft ein und hebelt sie zunehmend aus. In Deutschland wird der Mindestlohn so allmählich zu einem "Ersatz-Tarif" und die Lohnentwicklung insgesamt massiv politisiert.
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