Türen auf, Türen zu
Der Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt ist für Arbeitskräfte aus der EU derzeit wieder offen.
Seit dem 1. Mai können Arbeitskräfte aus den neuen osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten wieder unbegrenzt in die Schweiz einwandern. Lediglich für Bulgaren und Rumänen gibt es Kontingente. Ab 1. Juni dürfen zudem Arbeitnehmer aus den 17 alten EU-Mitgliedsländern wieder unbegrenzt in der Schweiz arbeiten. Grund ist die sogenannte Ventilklausel gemäß Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Sie ist ausgelaufen. Unabhängig davon muss der Schweizer Bundesrat die Volksabstimmung vom 9. Februar umsetzen und die gesetzlichen Grundlagen für Einschränkungen der Freizügigkeit schaffen. Bis zu deren Inkrafttreten in ca. 3 Jahren sind die Türen offen.