UK führt ein neues Firmenregister ein
Der Kampf gegen die Geldwäsche wird von den britischen Behörden deutlich verschärft. Dazu hat die britische Regierung mit sofortiger Wirkung ein neues Gesetz erlassen, das unter dem Namen Transparency and Enforcement Bill Firmen in ausländischem Besitz auferlegt, sowohl die Besitzer wie auch die geschäftsführenden Gesellschafter namentlich zu nennen. Das durch das Gesetz geschaffene neue Besitz-Register gilt für alle Kapitalgesellschaften, die in England und Wales seit dem 1. Januar 1999 gegründet worden sind. Außerdem für jene Gesellschaften, die in Schottland seit dem 1. Dezember 2014 eingerichtet worden sind.
Für die nun erforderliche Meldung haben die Betroffenen zeitlich einen Spielraum von sechs Monaten. Wer dieser Auflage nicht nachkommt, erhält als Gesellschaft eine Geldstrafe von bis zu 2500 Pfund am Tag. Für Personen drohen zugleich Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Das neue Register gleicht die eingehenden Meldung automatisiert mit dem Zentralen Handelsregister in London ab.
Immobilienkäufer betroffen
Betroffen sind von der neuen Regelung vor allem zahllose Immmobilienbesitzer aus dem Ausland, die ihre Käufe von britischen Häusern oder Wohnungen über eine Kapitalgesellschaft laufen ließen, um spätere Besitzwechsel stark zu vereinfachen und zu verbilligen. Außer asiatischen Käufern sind von der neuen Regelung, die keine steuerlichen Konsequenzen vorsieht, besonders europäische Immobilienkäufer auf den Britischen Inseln betroffen.