Die EU ändert mit Blick auf die Ukraine ihre Erweiterungspolitik grundlegend. Sie verabschiedet sich vom Alles-oder-nichts-Prinzip. Künftig kommt wirtschaftliche Integration vor politischer Vollmitgliedschaft. Hintergrund: Die EU will die Ukraine enger an sich binden, aufgrund des Krieges mit Russland gibt es dagegen aber auch viele Vorbehalte. Die EU müsste entscheiden, ob sie ein Land aufnimmt, dessen Grenzen umstritten sind und dessen Sicherheitslage ungeklärt bleibt.
Ukraine wird zum Testfall der neuen EU-Erweiterungsstrategie
Die Ukraine könnte nun zum Testfall eines veränderten EU-Beitrittsprozesses werden. Politisch gibt es in Europa inzwischen sehr unterschiedliche Definitionen für ein Kriegsende. In vielen europäischen Hauptstädten setzt sich zunehmend eine pragmatischere Sicht durch. Ein Ende des Krieges könnte bereits dann erreicht sein, wenn die Front dauerhaft eingefroren ist und großflächige Kampfhandlungen ausbleiben – auch ohne Friedensvertrag. Für die Ukraine bedeutet das weiterhin die Wiederherstellung ihrer territorialen Integrität und belastbare Sicherheitsgarantien. Russland wiederum hält an seinen Gebietsansprüchen fest.
Der neue Weg in die EU könnte über "assoziierte Mitgliedschaften" laufen. Die Ukraine würde dann deutlich stärker in die Wirtschaft der EU eingebunden (z. B. Binnenmarkt, Infrastrukturprojekte, europäische Institutionen), jedoch zunächst ohne volles Stimmrecht und ohne den Abschluss des regulären Beitrittsverfahrens. Kanzler Friedrich Merz sieht das als Zwischenschritt zur Vollmitgliedschaft. Kiew lehnt dieses Modell ab, weil es befürchtet, dass aus einer Übergangslösung ein Dauerzustand werden könnte.
Brüssel will künftig schrittweise erweiteren
Es spricht allerdings viel dafür, dass dieser neue Weg in die EU keine Ausnahme bleiben wird. In Brüssel wird seit Jahren über eine schrittweise Integration aller Beitrittskandidaten diskutiert. Das Ziel wäre eine schnellere wirtschaftliche Integration, während die vollständige politische Mitgliedschaft weiterhin an die klassischen Beitrittskriterien geknüpft bleibt.