Vereinfachtes Verfahren
... des Zollverfahrens der aktiven Veredelung, das die Verarbeitung von Nichtunionswaren ermöglicht, ohne Einfuhrzölle / Abgaben
... durch klarere Vorschriften, etwa zur Gleichbehandlung der Wirtschaftsbeteiligten in der EU
... durch Bestimmungen, damit Entscheidungen und Bewilligungen des Zolls künftig EU-weit gelten;
... durch gemeinsame Datenanforderungen, als Grundlage für die Mitgliedstaaten und Zollverwaltung verbindenden IT-Systeme
... durch Verbesserung des Risikomanagements, um Handel mit illegalen/verbotenen Waren, Terrorismus, andere kriminelle Aktivitäten zu bekämpfen.
Entscheidungen der Zollbehörden müssen innerhalb von vier Monaten erfolgen
Verbindliche Auskünfte der Behörden gelten allerdings nur noch für drei statt bisher sechs Jahre
Fazit: Wirtschaft und Verwaltung müssen sich auf geänderte Vorschriften einstellen, Prozessabläufe, Verfahrensanweisungen, IT-Programme anpassen.
Hinweis: Veranstaltung: „Der neue Unionszollkodex - Informationsveranstaltung der Spitzenverbände mit dem Bundesfinanzministerium“: Berlin, 7.9.2015, kostenfrei, folgende je 80 Euro zzgl. USt.: Düsseldorf 8.9.2015, Hamburg 10.9.2015, Frankfurt am Main 11.9.2015, München 14.9.2015, Stuttgart 15.9.2015, Infos über die DIHK, IHKs vor Ort.