Zollunion EU-Türkei mit neuen Vorschriften
Die Zollvorschriften im Handel mit der Türkei sind verschärft worden. Die EU-Zollbehörden verlangen jetzt von den Lieferanten zusätzliche Unterschriften der türkischen Zollbehörden. Der deutsche Handelspartner muss sie nachträglich zum 28. April anfordern.
Hintergrund ist die europäisch-türkische Zollunion seit April. Die davon erfassten Waren können jeweils zollfrei importiert werden. Voraussetzung ist aber, dass pro Sendung eine Warenverkehrsbescheinigung A.TR vorliegt.
Die Türkei verwendet seit kurzem ein neues elektronisches Verfahren Damit werden Warenverkehrsbescheinigungen beantragt und ausgestellt. Diese prüfen die nationalen Zollbehörden. Die Unternehmen können die fehlende(n) Unterschrift(en) vom zuständigen Zollamt ihrer Lieferanten in der Türkei nachtragen lassen.
Fazit:
Veranlassen Sie rechtzeitig die notwendigen Schritte, damit es zu keinen Lieferverzögerungen kommt.