Abgeordnetenbestechung strafbar
Nach elf Jahren wird nun auch in Deutschland das Anti-Korruptionsabkommen der UNO ratifiziert. Denn ab 1. September wird Abgeordnetenbestechung strafbar.
Als 172. (von 193) Mitgliedsstaat der UNO wird Deutschland das Anti-Korruptionsabkommen von 2003 (!) ratifizieren. Bisher scheiterte dies nach Angaben des Justizministeriums, weil in Deutschland die Bestechung von Abgeordneten straffrei war. Da sich dies ab 1. September 2014 ändert, kann das Abkommen danach auch in Deutschland in Kraft treten. Noch nicht ratifiziert ist das Abkommen beispielsweise in Japan und Neuseeland. Das Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung wird allerdings kritisiert, weil als bestochener Abgeordneter nur gilt, wer im Auftrag oder auf Weisung gehandelt hat. Das ist im Zweifel schwer nachzuweisen.