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Argentinien

Eine amerikanische Geiselnahme

Das Verhalten der US-Gerichte sorgt weiter für Streit um die Umstrukturierung argentinischer Schulden.
Das Verhalten der US-Gerichte sorgt weiter für Streit um die Umstrukturierung argentinischer Schulden. Denn es widerspricht allen internationalen Standards. Der Zwist wird jetzt vor dem Obersten US-Bundesgericht ausgetragen. Die argentinische Seite hat Revision gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts eingelegt. Denn diese läuft auf eine Aufhebung der 2005 und 2010 erfolgten Umschuldung hinaus. Die US-Richter folgten damit dem klagenden amerikanischen Hedgefonds. Er stützt sich auf die so genannte pari-pasu-Klausel (Gleichbehandlung aller Gläubiger). Diese Gleichbehandlungsklausel wenden die US-Richter auch auf den Restbestand der Altanleihen an (ca. 8% vom ursprünglichen Volumen, 92% der Anleger haben den Tausch akzeptiert). Das führt jetzt in eine völlig abstruse Sackgasse. Die neuen Anleihen dürfen gemäß Urteil nur dann bedient werden, wenn auch die Altanleihen bedient werden. Das ist wiederum durch die Gleichbehandlungsklausel der neuen Anleihen ausgeschlossen. Denn den tauschenden Anlegern wurde rechtlich bindend zugesichert, dass sie durch den Tausch – mit einem Verzicht auf 75%-79% der ursprünglichen Forderung – nicht schlechter gestellt werden als die an den alten Papieren festhaltenden Gläubiger. Das interessiert aber die US-Gerichte nicht. Stattdessen soll einer Bloomberg-Meldung zufolge sogar ein Beschluss vorliegen, demzufolge ein US-Gericht der argentinischen Regierung verboten hat, mit den Gläubigern weiter über diese verfahrene Situation zu verhandeln. Denn das sei nur ein Versuch, sich dem Gericht zu entziehen. Das Oberste Bundesgericht wird sich voraussichtlich im April äußern. De facto nimmt also ein US-Gericht die Mehrheit der (nicht in den USA beheimateten) Anleger in finanzielle Geiselhaft. Es handelst dabei im Namen eines einzelnen US-Investors. Ausländische Personen und Firmen genießen – wenn überhaupt – nur einen sehr beschränkten Rechtsschutz vor US-Gerichten. Das Risiko, von US-Gerichten um die eigenen Rechte gebracht zu werden, besteht immer dann, wenn der Anleihevertrag auf US-Recht basiert. Oder aber wenn US-Banken erkennbar als Emissionsbank, Treuhänder oder Zahlstelle beteiligt sind.

Fazit: Es sollten zumindest alle Papiere, die schlechter als A geratet sind und das Risiko eines US-Verfahrens tragen, aus den Portfolios entfernt werden. Diese sollten durch Papiere ohne US-Risiko ersetzt werden. Dieser Tausch ist in ruhigen Zeiten nicht sehr aufwendig. Umgekehrt ist aber der Schaden groß, wenn eine Position in eine US-"Geiselnahme" hineingerät, die die eigene Handlungsfähigkeit einschränkt.

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